Suezmax-Tanker-Fonds I – Der Fonds ist nicht gerettet

Suezmax-Tanker-Fonds I – Der Fonds ist nicht gerettet
25.10.2013239 Mal gelesen
01.11.2013: Letzte Chance Schadensersatz geltend zu machen – Verjährung sämtlicher Ansprüche steht bevor.

Lage des Fonds

 

Die Entwicklung des König & Cie. Suezmax-Tanker Flottenfonds I war für AnlegerInnen dieses geschlossenen Schiffsfonds äußerst ernüchternd:

 

Im Emissionsprospekt wurde noch mit attraktiven jährlichen Ausschüttungen von 8 bis 12 % geworben - d. h. kumuliert über die Gesamtlaufzeit sollten 135,5 %, ohne den Verkauf der Schiffe, erzielt werden.

 

Daher verwundert es nicht, daß sich AnlegerInnen in Höhe von ca. 115.000.000 EUR an dem geschlossenen Fonds beteiligten. Jedoch konnten diese vielversprechenden Prognosen nicht eingehalten werden:

 

Bereits im Jahre 2009 konnten die Ausschüttungen nicht in der angekündigten Höhe erfolgen - so waren 9,5 % angekündigt worden, während tatsächlich nur Ausschüttungen in Höhe von 4 % erfolgten. Diese deutliche negative Abweichung setzte sich auch im Folgejahr fort. Im Jahre 2011 verschlechterte sich die Entwicklung weiter: In diesem Jahr konnten lediglich Ausschüttungen in Höhe von 1,6 % geleistet werden, wohingegen 10 % angestrebt waren.

 

Gründe für diese äußerst negative Entwicklung sind ein Überangebot an Transportkapazität, während sich die Nachfrage nach Schiffstransporten gering hielt. Hierdurch verringerten sich nicht zuletzt die Charterraten für Transportschiffe. AnlegerInnen, die sich heute von ihrer Beteiligung trennen wollen, erhalten auf dem Zweitmarkt nur ca. 14 % ihres eingezahlten Kapitals - d. h. es droht ihnen ein Verlust in Höhe von 86 %!!! Aufgrund der aktuellen Situation ist insofern ein Totalverlust für die AnlegerInnen des Fonds leider sehr wahrscheinlich.

 

Das Projekt

 

Der teilweise aggressive Vertrieb begann im Jahre 2003. Daher ließ die Schließung trotz einer Mindestbeteiligungssumme von 15.000 EUR nicht lange auf sich warten. Die Fondsgesellschaft investierte in fünf einzelne Gesellschaften, die jeweils einen Tanker erworben. Bei allen fünf Tankern handelt es sich um sog. Doppelhüllen-Rohöltanker der Suezmax-Klasse mit einer Tragfähigkeit von jeweils ca. 150.000 bis 165.000 tdw. Aufgrund des Überangebots an Transportkapazität, welches nicht zuletzt aus der sinkenden Nachfrage nach Schiffstransporten resultierte, reduzierten sich die erzielbaren Charterraten für Transportschiffe nachhaltig. Die entsprechenden Folgen tragen nun die AnlegerInnen:

 

Eine Investition in einen geschlossenen Fonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar - mit allen hieraus resultierenden diversen Risiken. Diese waren unseren Mandanten jedoch vielfach überhaupt nicht erläutert worden, als sie sich für die Anlage entschieden.

 

Typische Beratungsfehler als Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche

Die geschädigten AnlegerInnen - vielfach aktuell von unserer Kanzlei vertreten - sind allerdings alles andere als schutzlos! Das bereits verloren geglaubte Geld kann häufig durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zurückgeholt werden! Als Ansatzpunkte hierfür dient die fehlerhafte Beratung durch Banken, Sparkassen- und Volksbanken sowie freie Vermittler, die den Fonds vertrieben haben. Typische Beratungsfehler, die in der Regel zu Schadensersatzansprüchen führen, sind bspw. der fehlende Hinweis i. R. d. Beratungsgesprächs auf folgende Risiken/Tatsachen:

 
  • Konkrete Höhe der (erhaltenen) Provisionen, Kick-Backs u. Ä.
  • Erschwerte Handelbarkeit (Fungibilität)
  • Lange Laufzeit
  • Totalverlustrisiko / hochspekulativer Charakter der Anlage
  • Mögliche Rückzahlungspflicht bzgl. der erhaltenen Ausschüttungen
  • Steuerliche Aspekte

Sollten Sie als AnlegerIn auf eines oder mehrere dieser Risiken nicht - aktiv - hingewiesen worden sein, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld i. R. eines Schadensersatzanspruches von Ihrem beratenden Institut bzw. Vermittler zurückzubekommen. Die höchstrichterliche Rspr. des Bundesgerichtshofs (BGH) ist insoweit - zu Recht - sehr anlegerfreundlich und durchaus als gefestigt anzusehen.

 

Schneller Handlungsbedarf aufgrund Verjährung

 

Insbesondere im Falle von AnlegerInnen, die sich im Jahre 2003 am Suezmax-Tanker Flottenfonds I beteiligt haben, droht allerdings bereits in diesem Jahr die (absolute) Verjährung ihrer Ansprüche einzusetzen. Daher sollten Sie sich umgehend von einer/einem, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten, Anwältin/Anwalt beraten lassen, um zu verhindern, daß Ihre berechtigten Ansprüche an der Verjährung scheitern und insofern nicht (mehr) durchsetzbar sind.

  

Angesichts der ungewissen steuerlichen Perspektiven und der Tatsache, daß viele Anleger von Anfang an falsch beraten waren, sollten sich die Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden! Wir überprüfen gerne, ob für Sie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können!

 

Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange erfolgreiche Erfahrung in Anlegerschutzprozessen! Einen ersten Eindruck gewinnen Sie bereits auf unserer Homepage: http://www.r-recht.de/ . Wir freuen uns auf Sie!

Der Text gibt den Stand vom 01.11.2013 wieder.