Resch Rechtsanwälte: PROKON - kein vollständiger Konzernabschluss in Sicht

Resch Rechtsanwälte: PROKON - kein vollständiger Konzernabschluss in Sicht
02.10.2013322 Mal gelesen
Auch Ende September liegt der zum 31.05.2013 angekündigte Konzernabschluss nicht vor. Wie berichtet, ist auf der Homepage der PROKON im Downloadbereich lediglich ein Entwurf einer Bilanz unter der Überschrift "Konzernabschluss: Entwurf der Erstkonsolidierung per 01.01.2012" hinterlegt...

In der Ausgabe September 2013 des regelmäßigen Rundbriefs der PROKON Regenerative Energien GmbH wird zwar Offenheit und Transparenz versichert, wobei belastbare Geschäftszahlen nach der Definition der Geschäftsführung offenbar nicht dazu gehören.

Um von dieser hartnäckigen Intransparenz abzulenken, greift der Geschäftsführer Rodbertus die Berichterstattung von ARD, die Tageszeitung, Die Welt Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen an, die genau diese angekündigten Geschäftszahlen angemahnt haben.

In dem Rundbrief vom September 2013 ist nunmehr ein Entwurf einer Konzernzwischenbilanz für die PROKON Unternehmensgruppe (PROKON Holding GmbH & Co. Verwaltungs-KG) zum 31.07.2013 enthalten, der noch knapper ausgefallen ist, als der Entwurf des angekündigten Abschlusses zum 01.01.2012. Angesichts eines aufgeführten Verlustvortrages von € 146 Millionen, der im Entwurf zum 01.01.2012 noch € 8 Millionen betragen hat, drängt sich erneut die Frage auf, aus welchen Mitteln die Zinszahlungen für die Anleger stammen. Der Geschäftsführer Carsten Rodbertus hat jedoch vorsichtshalber im Rundbrief ausdrücklich erklärt, dass die PROKON selbstverständlich kein Schneeballsystem betreibt.

Gleichwohl sollten die Zeichner von Genussrechts- und Kommanditbeteiligungen der PROKON prüfen lassen, ob sie vollständig und transparent über mögliche Risiken der Anlageentscheidung aufgeklärt worden sind.

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte bietet allen Anlegern der PROKON eine kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung an.