Resch Rechtsanwälte: Wölbern Invest - Geschäftsführer Schulte in Untersuchungshaft

Resch Rechtsanwälte: Wölbern Invest - Geschäftsführer Schulte in Untersuchungshaft
26.09.2013320 Mal gelesen
Der Geschäftsführer des Hamburger Emmissionshauses Wölbern Invest KG, Prof. Dr. med. Schulte, ist am 23.09.2013 verhaftet worden und seitdem in Untersuchungshaft.

Er wurde im Zuge einer Razzia in seinen und am Firmensitz in der Hafencity verhaftet. Prof. Schulte wird gewerbsmäßiger Betrug in mehr als 300 Fällen vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er aus einem Dutzend der insgesamt 24 Wölbern Invest Immobilienfonds mit 40.000 Anleger und einem Eigenkapital von rund € 2 Milliarden, € 137 Millionen veruntreut, also zweckwidrig verwendet haben. € 37 Millionen davon sollen auf seinem Privatkonto gelandet sein.

Wie wir berichteten,hat die Fondsgeschäftsführung im März 2013 für die 54. bis 59. und 61. bis 68. Hollandfonds die Jahresabschlüsse zum 31.12.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. In den Jahresabschlüssen fällt auf, dass bei allen genannten Holland-Fonds die Aktivpositionen der Forderungen erheblich gestiegen und die der Kassenbestände entsprechend gesunken sind. Da in den Geschäftsberichten hierfür keine Erläuterungen gegeben sind, ist nicht ausgeschlossen, dass auch diese Fondsgesellschaften Millionenbeträge in den Liquiditätspool gezahlt haben.

Anleger sollten die ihnen zustehenden Informationsrechte nutzen und die Fondsgeschäftsführung zur Aufklärung über diese Bilanzpositionen auffordern. Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte übt seit vielen Jahren in zahlreichen Fonds für die Anleger die Informationsrechte aus und vertritt die Mandanten gegenüber Treuhändern und Fondsgeschäftsführern.

Daneben sind auch Schadenersatzansprüche zu prüfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen einem Anleger der bei Zeichnung einer Kapitalanlage von einem Anlageberater unvollständig oder falsch über das Produkt und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt oder getäuscht worden ist, gegenüber dem Anlageberater ein Schadensersatzanspruch in Höhe des ihm entstandenen Verlusts zu.