Medico Fonds 20 Objekt Gummersbach - erst der Vergleich, jetzt die Klagen von Rechtsanwalt Dr. Hans Evers

Medico Fonds 20 Objekt Gummersbach - erst der Vergleich, jetzt die Klagen von Rechtsanwalt Dr. Hans Evers
24.09.2013446 Mal gelesen
Medico Fonds Nr. 20 Eigentümer müssen nun auch mit Rückzahlungen bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen. Anleger, die sich auf Vergleiche nicht eingelassen haben, werden nun nach und nach von Rechtsanwalt Dr. Hans Evers aus der Kanzlei Gerlach, Meyer-Schwickerath, Evers auf Rückzahlung ...

Anleger, die sich vor langer Zeit an dem Medico Fonds 20 Objekt Gummersbach beteiligt hatten, können mit dieser unangenehmen Anlage noch immer nicht abschließen. Nicht nur, dass sie von dem Fonds erfahren mussten, dass keine Auszahlungen oder Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals mehr zu erwarten sind, werden sie jetzt auch noch auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen.

Zunächst noch durch immer schärfer formulierte "Vergleichsvorschläge", bei denen sie "nur" einen Anteil von rund 69% der erhaltenen Ausschüttungen zahlen sollten. Anleger, die sich auf diese Vergleiche nicht eingelassen haben, werden nun nach und nach von Rechtsanwalt Dr. Hans Evers aus der Kanzlei Gerlach, Meyer-Schwickerath, Evers auf Rückzahlung des gesamten Betrages verklagt.

Dabei weist die Klage auf den ersten Blick einige Ungereimtheiten auf: so klagt zum einen der Rechtsanwalt aus abgetretenem Recht im eigenen Namen und nicht wie eigentlich üblich die Darlehensgebende Bank, die Westdeutsche Immobilienbank AG. Welcher Grund hinter dieser ungewöhnlichen Konstellation steht, ist nicht erkennbar, es kann jedoch spekuliert werden.

Darüber hinaus wird aus der Klage auch nicht klar, wie die bereits "freiwillig" gezahlten Vergleiche anderer Anleger sich auf die Darlehensforderungen der Bank ausgewirkt haben. Nach unserer Ansicht ist es ohnehin fraglich, ob der Fremdkapitalgeber, also die Westdeutsche Immobilienbank hier auch ohne eine Insolvenz des Fonds auf die Anleger in der Art zugreifen kann, wie dies im Moment durch Rechtsanwalt Evers versucht wird. Bei vergleichbaren Fällen, in welchen insbesondere Schiffsfonds versucht haben, Ausschüttungen von ihren Anlegern zurück zu erhalten, wurde dies durch den Bundesgerichtshof erst vor kurzem in aller Deutlichkeit abgelehnt. Nach der Entscheidung des BGH könne in diesen Fällen nur der Insolvenzverwalter auf die Ausschüttungen zugreifen und dies auch nicht in allen Fällen.

Aus Sicht der KAP Rechtsanwälte sind die Klagen in vielen Punkten angreifbar. Wir vertreten bereits einige Mandanten in Sachen Medico Fonds Nr. 20 Objekt Gummersbach und werden uns für diese gegen die Klage verteidigen.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an: 089-41.61 72.75-0