DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Anlegern gehen Kaufangebote für Anteile zu

DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Anlegern gehen Kaufangebote für Anteile zu
26.08.2013475 Mal gelesen
Die Anleger des aufgelösten Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat erhalten Post, welche ein Angebot eines norddeutschen Unternehmens enthält.

Lange war es still um den Fonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat. Zuletzt sorgte der Dachfonds im November 2012 für Aufsehen, als das geplante Aus des Fonds und die anschließende Auflösung bis April 2015 verkündet wurde. Nun werden Anlegern, in deren Depot sich Anteile des DWS ImmoFlex Vermögensmandat befinden, von ihren Depotbanken Angebote eines Bremer Unternehmens weitergeleitet. Das Unternehmen bietet an, für ein bestimmtes Kontingent einen Preis von 37,50 Euro je Anteile des DWS ImmoFlex Vermögensmandat zu bezahlen - ein Preis, der in etwa auf dem Niveau des Börsenpreises für die Dachfonds-Anteile liegt. Die Entscheidung, ob die Anleger auf dieses Kaufangebot eingehen oder nicht, liegt bei den Anlegern selbst. Sie sollte jedoch trotz des begrenzten Angebotsvolumens und der in Kürze auslaufenden Frist des Angebots ihre Entscheidung nicht übereilt treffen.

 

Da der "Restwert" bzw. der theoretische Rücknahmepreis eines Anteils des Fonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat aber über den gebotenen Preisen liegt, kann sich für trennungswillige Anleger die Frage stellen, ob und welche Alternativen es gibt. Ein rechtlicher Ansatzpunkt sind mögliche Schadensersatzansprüche. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht dann, wenn ein Anleger vor der Investition in den Fonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat falsch beraten wurde. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht klärt für Anleger, ob schadensersatzauslösende Fehler vorliegen. Denn nicht jedes Anlageberatungsgespräch entsprach den hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfordert unter anderem, dass Anlegern neben den Chancen und Vorteilen eines Dachfonds auch dessen Risiken erläutert wurden. Zu diesen Risiken zählt beispielsweise, dass der DWS ImmoFlex Vermögensmandat - wie geschehen - geschlossen und sogar aufgelöst werden kann. Ein Risiko, das für Anleger, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollten, durchaus vor der Investition von Interesse ist. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungs- und Hinweispflichten, die ebenfalls zu überprüfen sind. So mussten Anlegern beispielsweise der vollständige Verkaufsprospekt des DWS ImmoFlex Vermögensmandat rechtzeitig angeboten werden.

 

Ob und ggf. welche Pflichten von Beratern verletzt wurden und welche rechtlichen Möglichkeiten Anlegern des Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat offenstehen, ist anhand einer Überprüfung des individuellen Beratungsgesprächs zu ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten (außergerichtlich und vor Gericht) Anleger, die in diesen Dachfonds investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de