LBB Stratego Grund wird aufgelöst

LBB Stratego Grund wird aufgelöst
30.07.2013383 Mal gelesen
Der Dachfonds Stratego Grund wird nach Monaten der Schließung aufgelöst.

Vor mehr als einem Jahr hatte der Fonds Stratego Grund die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Nun mündet die Schließung des Dachfonds in die Auflösung und die Liquidation. Die Fondsgeschäftsführung gab diese Entscheidung am 30.07.2013 bekannt. Als Grund für diese Entscheidung führt das Management an, dass aufgrund dessen, dass drei Viertel der Zielfonds geschlossen oder aufgelöst seien, die Chancen für eine nachhaltige Wiedereröffnung des Stratego Grund zu gering seien. Der Fonds LBB Stratego Grund investierte schwerpunktmäßig in offene Immobilienfonds, welche in den vergangenen Jahren unter einer Welle von Schließungen und Auflösungen zu leiden hatten.

 

Die Abwicklung des LBB Stratego Grund soll folgendermaßen ablaufen: Die Verwaltung des Dachfonds wird zum 31.01.2014 gekündigt. Das Fondsvermögen wird veräußert. Die Erlöse dieser Veräußerungen der Fondssubstanz sollen im Abstand von jeweils 6 Monaten an die Anleger des Fonds ausgeschüttet werden. Die jeweils im Juni eines jeden Jahres stattfindenden Ertragsauszahlungen sollen weiterhin beibehalten werden. Die erste Abwicklungs-Ausschüttung des LBB Stratego Grund soll im September 2013 stattfinden. Hinsichtlich der Dauer der Abwicklung des LBB Stratego Grund ist nach Angaben der Geschäftsführung geplant, dass die Liquidation bis zum 30.03.2015 durchgeführt werden soll.

 

Anleger des Dachfonds LBB Stratego Grund, die sich nicht auf die Abwicklung einlassen möchten, können ihre Anteile stets an der Börse verkaufen. Dabei können allerdings durch Kursschwankungen und Verkaufsgebühren Verluste auf die Anleger zukommen. Eine Alternative zum hierzu bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am LBB Stratego Grund durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob den Anleger Schadensersatzansprüche zustehen.

Ein Schadensersatzforderung kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht zutreffend über die Risiken, die mit einer Investition in einen Dachfonds wie den LBB Stratego Grund verbunden sind, aufgeklärt wurden. So war ein Hinweis darauf, dass Dachfonds unbefristet schließen können, notwendig. Daher war der LBB Stratego Grund wegen der Schließungsmöglichkeit nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der LBB Stratego Grund beschrieben wird, übergeben werden.

 

Wurden diese oder ähnliche Aufklärungspflichten verletzt, bestehen für die Anleger des LBB Stratego Grund Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können. Anleger, die wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits Anleger, die in den Fonds LBB Stratego Grund investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite LBB Stratego Grund

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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