Macquarie 5 Infrastruktur: Was können Anleger unternehmen, wenn sie falsche Anlageberatung befürchten?

Macquarie 5 Infrastruktur: Was können Anleger unternehmen, wenn sie falsche Anlageberatung befürchten?
15.07.2013417 Mal gelesen
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anleger des Fonds Macquarie 5 Infrastruktur offen, wenn sie sich fragen, ob die Entscheidung richtig war, sich an dem Fonds zu beteiligen?

Wer sich mit dem Fonds Macquarie 5 Infrastruktur befasst, stößt auf eine kompliziertes Konstruktion. Denn der Fonds investiert nicht direkt in bestimmte Verkehrs- oder Infrastrukturunternehmen, sondern in Genussrechte an dem Fonds MIP Germany Five S. à r.l., welcher sich an 13 nordamerikanischen Unternehmen beteiligt. Diese Unternehmen sind in Infrastruktursektor tätig. Das Ziel der Macquarie Infrastrukturbeteiligungsgesellschaft Nr. 5 mbH & Co. KG - so der vollständige Name des Fonds - klingt im Gegensatz hierzu recht "einfach": eine stabile Rendite und die Chance auf Wertsteigerung.

 

Doch so gut dieser Ziele auch klingen mögen, sollten Anleger nicht aus den Augen verlieren, dass es sich bei der Investition in den Fonds Macquarie 5 Infrastruktur um die Beteiligung an einem Unternehmen handelt, welchem neben Chancen auch Risiken und Unwägbarkeiten innewohnen. Bereits im Prospekt des Fonds nimmt die Beschreibung der grundlegenden Risiken rund 7 Seiten in Anspruch; dabei finden sich Risiken wie die eingeschränkte Verfügbarkeit, das Insolvenzrisiko oder auch die Unplanbarkeit wirtschaftlichen Erfolgs. Kurz um: Bei dem Fonds Macquarie 5 Infrastruktur handelt es sich um eine Kapitalanlage, die nicht zu jedem Anleger passt.

 

Was können Anleger tun, die sich fragen, ob die Investition in den Fonds Macquarie 5 Infrastruktur die richtige Wahl war? Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, welche Möglichkeiten den Anlegern des Infrastrukturfonds offen stehen. Hierfür kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf Fehler überprüft werden. Neben der Auswahl einer zu den Zielen des Anlegers passenden Kapitalanlage muss vor der Investition vor allem eine umfassende Aufklärung über die Funktionsweise und Risiken des Infrastrukturfonds erfolgen.

 

Anlageberatung musste umfassendes und realistisches Bild des Infrastrukturfonds vermitteln

 

So muss beispielsweise die Funktionsweise des Fonds Macquarie 5 Infrastruktur erläutert werden und die damit verbundenen Risiken. Es stellt sich auch stets die Frage, ob zutreffend über Provisionen aufgeklärt wurde. Anlegern muss des Weiteren erläutert werden, dass aufgrund des nicht geregelten und nachfrageabhängigen Zweitmarkts keine jederzeitige, problemlose Trennung von den Fondsanteilen möglich ist. Ein Umstand, der angesichts der 10-jährigen Laufzeit des Macquarie 5 Infrastruktur und der hohen Beteiligungssumme vom 20.000 Euro von Bedeutung sein kann.

 

Auch muss der Emissionsprospekt des Macquarie 5 Infrastruktur rechtzeitig vor der Zeichnung zur Verfügung gestellt worden sein. Verstießen Berater gegen solche und ähnliche Hinweis- und Aufklärungspflichten, bestehen Chancen, dass Anleger Schadensersatz geltend machen können. Anleger des Macquarie 5 Infrastruktur, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch Fehler aufwies, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und ihre individuellen Chancen ausloten zu lassen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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