Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 mbH & Co. KG: Schadensersatzforderungen gegen Banken

Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 mbH & Co. KG: Schadensersatzforderungen gegen Banken
12.07.2013521 Mal gelesen
Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte macht für unzufriedene Anleger der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 mbH & Co. KG Schadensersatzansprüche geltend.

Die Zahl der unzufriedenen Anleger, die sich provisionsgetriebene schlechte Beratungen von Banken und Sparkassen nicht mehr gefallen lassen, nimmt weiter rasant zu. Viele machen mit Hilfe der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte bereits erfolgversprechende Schadensersatzansprüche geltend.

Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf, wenn auch Sie die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen wollen und fordern die Kurzinformation "Macquarie 3" an. In einem Orientierungsgespräch können wir Ihnen in der Regel bereits per Telefon eine erste Einschätzung der Möglichkeiten geben. Wenn Sie es genau wissen wollen, laden wir Sie ein, gleich wie folgt vorzugehen:

Viele Fondsanleger möchten wissen, welche Möglichkeiten konkret für sie selbst bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ohne sich oft nicht zielführenden "Interessengemeinschaften" oder angeblichen "Sammelverfahren" anzuschließen. Um dies fallbezogen verlässlich beurteilen zu können, bitten wir, uns unverbindlich alle schriftlichen Unterlagen zuzusenden, die meist in einem bis mehreren Leitz-Ordnern verwahrt werden, zusammen mit einer (soweit erinnert) kurzen Schilderung der jeweiligen Beratungssituation, in der eine Sparkasse oder Bank die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte uns die entsprechenden Daten angeben, da in vielen Fällen ein Anspruch besteht auf Kostenübernahme.

Die Informationen, die wir den Unterlagen und Ihren Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Wir teilen die Ergebnisse unserer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein Mandat erteilt wird.

 

Mehr Informationen: http://www.jensgrafrechtsanwaelte.de/content/news/232-macquarie-infrastrukturgesellschaft-nr-3-mbh-co-kg.htm

und

MACQUARIE INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT Nr. 3 mbH & Co. KG