Baumarktkette Praktiker vor der Insolvenz - Dr. Späth & Partner prüfen Ansprüche für Anleihegläubiger.

Baumarktkette Praktiker vor der Insolvenz - Dr. Späth & Partner prüfen Ansprüche für Anleihegläubiger.
11.07.2013732 Mal gelesen
Anleihebesitzer werden ihre Forderungen anmelden müssen und sollten Proepekthaftungsansprüche prüfen lassen. Hierbei vertreten wir Anleihebesitzer, wie schon in einer Vielzahl von Insolvenzverfahren anderer Anleiheemittenten.

Übereinstimmenden Medienberichten vom heutigen Tage zufolge (z.B: Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt, Spiegel online u.a.) steht die Baumarktkette Praktiker kurz vor der Insolvenz.

In großer Sorge sind daher nicht nur die Angestellten und Gläubiger von Praktiker, sondern auch zahlreiche Anleiheanleger der Praktiker-Anleihe (WKN A1H3JZ, ISIN DE000A1H3JZ8), die Anfang 2011 mit einem Emissionsvolumen in Höhe von ca. 250 Mio. EUR emittiert wurde.

Anleihebesitzer werden wohl in einiger Zeit nach Eintritt der Insolvenz ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden müssen, um im Rahmen einer Insolvenzquote von eventuellen Zahlungen zu profitieren. Hierbei vertreten wir Anleihebesitzer, wie schon in einer Vielzahl von Insolvenzverfahren anderer Anleiheemittenten

Außerdem wird Dr. Späth & Partner für Anleger der Praktiker-Anleihe mögliche Schadensersatzansprüche, z.B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne, gegen mögliche Prospektverantwortliche prüfen.

Denn falls wesentliche Angaben im Prospekt nicht zutreffend waren, kann die Folge sein, dass der Prospekt fehlerhaft ist. Anleihegläubiger könnten dann unter Umständen ihre volle Nominale von den sog. Prospektverantwortlichen (bspw. Vorstände, Hintermänner) zurückverlangen. Da diese Verantwortlichen in aller Regel besondere Versicherungen für das spezielle Prospekthaftungs-Risiko abgeschlossen haben (sog. D&O- oder POSI-Versicherungen), bestünden in einem solchen Fall zudem gute Aussichten für eine Vollstreckung: Denn die Versicherung hat eigentlich immer Geld. Aber auch hier gilt wie sonst auch: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Außerdem sollten betroffene Anleiheanleger der Praktiker-Anleihe berücksichtigen, dass für die Geltendmachung eventueller Prospekthaftungsansprüche Eile geboten ist, denn da die Praktikeranleihe im Januar/Februar 2011 emittiert wurde, droht wegen der kurzen Prospekthaftungsvorschriften im engeren Sinne im Januar/Februar 2014 die Verjährung eventueller Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne einzutreten.

Nicht nur rechtsschutzversicherte Anleihegläubiger sollten unseres Erachtens ihre Rechte von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen lassen, sondern auch Anleihebesitzer ohne Rechtsschutzversicherung. Ob ein Anleihebesitzer eventuelle Aussichten für Prospekthaftungsklagen nützen möchte, kann nämlich auch davon abhängig gemacht werden, wie etwaige Klagen von rechtsschutzversicherten Anleger sich entwickeln. Je nach dem können Anleihebesitzer dann noch "auf den Zug aufspringen". Allerdings sollte man dazu frühzeitig "am Bahnhof stehen", sprich einen Anwalt beauftragt haben. Abwarten ist also keine gute Option.

Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall von Praktiker bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solar World AG, Centrosolar Group AG, Solen AG). Bereits über 1000 Anleihe-Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von uns erfolgreich vertreten. Wir vertreten Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzen Prospekthaftungsansprüche durch. Wir übernehmen zudem Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.)

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte

Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin

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Tel.: 0049 / (0) 30 88 70 16 17, Fax: 0049 / (0) 30 88 72 94 61

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