Aframax Tanker-Flottenfonds – Trübe Aussichten für die Anleger!

Aframax Tanker-Flottenfonds – Trübe Aussichten für die Anleger!
07.07.2013320 Mal gelesen
10.07.2013: Viele Anleger haben sich am Aframax Tanker-Flottenfonds beteiligt, der aus 4 Tankern bestand (MT Cape Akrotiri, MT Cape Ancona, MT Cape Aspro, MT Cape Avila). Die Tanker wurden 2012 verkauft.

Weitere Auszahlungen sind daher nicht möglich, die Anleger müssen aber den Unterschiedsbetrag versteuern.

Wie viele der geschlossenen SChiffsfonds befand sich auch dieser schon lange vorher in einer wirtschaftlichen Schieflage.

 

Viele Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden. Dieses Ziel ist für die Anleger nicht mehr erreichbar.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, daß

 

-   die persönlichen Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren

-   unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Der BGH hat auch entschieden, daß z. B. geschlossene Fonds wie der Aframax Tanker-Flottenfonds prinzipiell nicht zur Altersvorsorge geeignet sind bzw. waren!

 

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

 

-   die Höhe der Vertriebskosten

-   die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)

-   die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon

-   der hochspekulativen Charakter der Anlage incl. Totalverlustrisiko

-   das Provisionsinteresse der Berater (bei Banken und Sparkassen)

-   die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen

 

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die die Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, daß für die Gesellschafter des Aframax Tanker-Flottenfonds gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

 

Zum damaligen Zeitpunkt war es auf Seiten der Vertriebe gängige Praxis, über die Provisionen nichts offen zu legen!

  

Was sind die nächsten Schritte?

 

Handeln Sie, damit Ihr Geld nicht verloren ist!

 

Von der Fondsgesellschaft sind keine Gelder mehr zu erwarten.

 

Der Unterschiedsbetrag spielt bei Schiffsfonds beim Wert eines Schiffs und bei Fremdwährungskrediten eine Rolle. Beim Wert des Schiffes ist dies die Differenz zwischen dem Buchwert und dem geschätzten Marktwert eines Schiffs. Bei Fremdwährungskrediten stellt der Unterschiedsbetrag das Wechselkursgefälle zwischen den verschiedenen Währungen dar. Ermittelt werden die verschiedenen Unterschiedsbeträge, wenn ein Fremdwährungsdarlehen aufgenommen wird oder ein Schiffsfonds die Besteuerung von der "normalen" Gewerbesteuer auf die Tonnagebesteuerung umstellt. Wird ein Schiff nach Tonnage besteuert, wird nicht der tatsächliche Gewinn versteuert, sondern es wird ein pauschaler fiktiver Gewinn für die Besteuerung zu Grunde gelegt. Diesen Pauschalgewinn müssen die Anleger dann versteuern.


Wie wirkt sich dies steuerlich aus? Bei einer vorzeitigen Auflösung wird der Unterschiedsbetrag steuerlich bedeutsam. Bei den Fremdwährungskrediten kommt es darauf an, wie sich das Kursgefälle entwickelt. Weist es einen positiven Differenzbetrag auf, wird dem Anleger ein zu versteuernder Gewinn zugerechnet; bei einem negativen Differenzbetrag kommt zu einer Verlustzuweisung. Beim Schiffswert legt die Fondsverwaltung den Marktwert des Schiffs fest, dies möglichst niedrig. Bei einer Betriebsprüfung läßt sich dieser Wert oft nicht halten.  Schiffe, die die Besteuerung nicht umgestellt haben, sind nicht betroffen.


In beiden Fällen kann der Unterschiedsbetrag am Ende der Laufzeit des Schiffsfonds oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Fonds zu dramatischen Folgen für die Anleger führen. Denn es kann zu nachträglichen Steuerforderungen kommen.

  

Eile ist daher geboten, bevor es zu spät ist!

 

Angesichts der ungewissen steuerlichen Perspektiven und der Tatsache, daß viele Anleger von Anfang an falsch beraten waren, sollten sich die Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden! Wir überprüfen gerne, ob für Sie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können!