Schiffsfonds "Hansa Treuhand Flottenfonds V": Commerzbank zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt

Schiffsfonds "Hansa Treuhand Flottenfonds V": Commerzbank zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt
30.06.2013350 Mal gelesen
Erneuter Erfolg für mzs Rechtsanwälte in Vertretung geschädigter Schiffsfonds-Anleger! Das Landgericht Stuttgart hat die Commerzbank mit Urteil vom 19.06.2013 (21 O 442/12) zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt.

Ein weiteres Urteil, das einen geschädigten Anleger eines geschlossenen Schiffsfonds entschädigt, weil die Bank weder über die Provisionen, die hinter dem Rücken des Anlegers an die Bank flossen, aufklärte noch ausreichend über das bestehende Verlustrisiko sowie das Risiko der Rückforderung von Ausschüttungen informierte.

Der Kläger kann sich nun über die Rückerstattung von nahezu der gesamten Beteiligungssumme (€ 20.000,-) freuen.  Das Urteil basiert auf einer maßgeblichen und rechtsprägenden Entscheidung des Bundesgerichtshofe zu so genannten Kick-Backs: In Karlsruhe hatte man bereits 2009 eindeutig geklärt, dass Banken als Vermittler von Kapitalmarktprodukten Käufer darüber aufklären müssen, wenn zwischen Vermittler und Anbieter Provisionen fließen. Rechtsanwalt John, der den Prozess als Rechtsbeistand der Anleger begleitete: "Wir hatten in der mündlichen Verhandlung auf Vorschlag des Gerichts bereits einen (für die Commerzbank widerruflichen) Vergleich geschlossen, der eine Quote von circa 3/4 zu 1/4 für den geschädigten Anleger vorsah. Die Commerzbank hat - für uns aber absolut unverständlich - diesen Vergleich später widerrufen, sodass die Bank nun nahezu antragsgemäß verurteilt wurde."

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob die Commerzbank Berufung einlegen wird, ist RA John noch nicht bekannt

Mehr Informationen: http://www.schiffsfonds-recht.de/aktuelles.html