HPE Hanseatic Private Equity AG - Fälligkeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen

HPE Hanseatic Private Equity AG - Fälligkeit der Inhaber-Teilschuldverschreibungen
27.06.2013493 Mal gelesen
Viele Anleger der Inhaber-Teilschuldverschreibungen der HPE Hanseatic private equity AG sind verunsichert, da sie derzeit von ihren depotführenden Banken darüber informiert werden, dass diese Wertpapiere zum 01. Juli dieses Jahres fällig werden. Nach Ansicht der KAP Rechtsanwälte hat ....

München, den 27.06.2013 - Anleger der Inhaber-Teilschuldverschreibungen der HPE Hanseatic private equity AG der Tranche 2005 (2013) (WKN A0EY6P) werden derzeit von ihren depotführenden Banken informiert, dass diese Wertpapiere zum 01.07.2013 fällig werden. Weiter werden sie darüber informiert, dass der Emittent zahlungsunfähig ist. Viele Anleger sind verunsichert, wie nun im Hinblick auf diese Information weiter vorzugehen ist.

Die Mitteilung hat nach Ansicht von KAP Rechtsanwälte -die auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisiert sind- zunächst wenig Auswirkungen für die Anleger, da die HPE Hanseatic Private Equity AG bereits seit Jahren in der Insolvenz ist. "Die von den Vermittlern dieser Wertpapiere häufig versprochene "ganz sichere" Rückzahlung der Nominalwerte zum Laufzeitende ist damit bereits seit langem vollkommen unrealistisch." erläutert Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause hierzu.

Bei den Inhaber-Teilschuldverschreibungen der HPE Hanseatic Private Equity AG handelt es sich nach Erkenntnissen von KAP Rechtsanwälte um Wertpapiere, die beinahe ausschließlich durch das zwischenzeitlich ebenfalls insolvente Unternehmen Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG bzw. später Accessio Wertpapierhandelshaus AG verkauft wurde. "Die Berater hatten hierbei in den von uns vertretenen Fällen Anleger stets nicht korrekt über die mit den Papieren zusammenhängenden Risiken aufgeklärt und die Wertpapiere als vollkommen sichere Anlage, meist als Alternative zum Tagesgeld, angepriesen." ergänzt Krause. Ein grober Fehler wie sich nun zeigt. Eine garantierte Rückzahlung zum Laufzeitende gab es nie. Vielmehr waren diese Papiere von Anfang an hoch riskante Papiere eines kleinen Emittenten mit hohem Risiko.

Für die geschädigten Anleger macht Rechtsanwalt Krause deutlich: "Getäuschte Anleger, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der HPE Hanseatic Private Equity AG über die Beratung der Accessio AG bzw. Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG gekauft haben, haben nach unserer Einschätzung und unserer Erfahrung aus diversen Prozessen gute Möglichkeiten ihren Schaden von der depotführenden Bank geltend zum machen. Insbesondere, da uns zwischenzeitlich Erkenntnisse vorliegen, dass die DAB Bank als ausschließlich depotführende Bank sehr genau über die systematische Täuschung von Anlegern durch die Accessio Bescheid wusste und ihre Kunden hierüber nicht informierte." In einem durch die Kanzlei KAP Rechtsanwälte geführten Verfahren vor dem Oberlandesgericht München wurde die DAB Bank erstmals zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. In weiteren laufenden Verfahren wird die Haftung der Bank durch verschiedene Senate des OLG München als wahrscheinlich angenommen. Auch in einem durch KAP Rechtsanwälte erstrittenen BGH-Urteil hat der BGH deutlich festgestellt, dass die Bank ihren Kunden ... lesen Sie bitte hier zu Ende

oder kontaktieren Sie KAP Rechtsanwälte unter Tel: 089 - 4161 7275-0

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Mehr zum Thema Accessio AG:

www.KAP-Fachanwalt-Rechtsanwaelte.de/faelle/accessio.html