Schrottimmobilien: Schadensersatz wegen Falschberatung

Schrottimmobilien: Schadensersatz wegen Falschberatung
03.06.2013329 Mal gelesen
Schrottimmobilien sind immer noch ein Thema. Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät, niemals Immobilien-Anteile zu erwerben, ohne die Immobilie genau in Augenschein genommen oder wenigstens glaubwürdige Expertisen gesehen zu haben.

"Schrottimmobilien sind immer noch ein großes Thema für den Anlegerschutz!" Für Rechtsanwalt Cäsar-Preller ist die Zeit der massenhaft für teurer Geld verkauften Bauruinen zwar Vergangenheit, aber Anleger sollten dennoch niemals Anteile an Immobilien kaufen, ohne diese vorher selbst genau geprüft oder glaubwürdige Expertisen gesehen zu haben: "Die Problematik bleibt: Als Anleger geschlossener Fonds haben Anlieger nicht nur Geld zu verlieren, sie können auch schnell in die Verantwortung geraten, zur Liquidität ihrer Fonds zusätzlichen finanziellen Aufwand betreiben zu müssen."

Es ist für Fondsgesellschaften immer noch ein lohnenden Geschäft, mit über Wert dargestellten Großimmobilien kleinen hoffnungsvollen Anlegern ihr Vermögen oder die Lebensversicherung abzuschwatzen. Cäsar-Preller: "In Deutschland gilt Investment in Immobilien immer noch als sichere und krisensichere Anlage! Dass die Ertragsrechnungen und Mietprognosen nicht aufgehen müssen, wird als Anlage-Risiko oft und gern verschwiegen."

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden empfiehlt, nicht nur beim Kauf von Anteilen auf anlegergerechte Beratung zu achten, sondern diesen Aspekt auch bei der Schadensbegrenzung im Auge zu behalten. Im Schadensfall sind  fehlende Beratung oder oftmals nachweisbare Prospektfehler nämlich die einzige Möglichkeit, verlorenes Kapital zu retten!

Cäsar-Preller: "Die Fonds sind oft insolvent oder nicht liquide - wenn überhaupt, dann ist nur durch die Beraterhaftung etwas zu machen!" Gerade ältere Anleger sind nach Analysen des Wiesbadener Experten oft Opfer von Schrottimmobilien-Anlagen geworden und haben erhebliche Teile ihrer Altersvorsorge verloren. Aber gerade diese Opfer scheuen heute oft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - zum einen aus falscher Scham, aber auch wegen angeblicher Hoffnungslosigkeit. Cäsar-Prellers Kanzleialltag zeichnet aber ein anderes Bild der Chancen: "Nirgendwo gibt es so gravierend falsche Anlegerberatung wie im Bereich der Schrottimmobilien!"

Cäsar-Preller empfiehlt, mögliche Schadensersatzforderungen prüfen zu lassen und dabei auch außergerichtliche Vergleiche  im Fokus zu behalten: "Die Banken und freie Berater haben genug an Ihnen verdient, holen Sie sich dieses Geld zurück!"

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

 

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Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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