DM Beteiligungen AG: OLG Düsseldorf bestätigt Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

DM Beteiligungen AG: OLG Düsseldorf bestätigt Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
29.05.2013566 Mal gelesen
27.05.2013 – Jürgen Adolf Schlögel wurde vom OLG Düsseldorf gleich in mehreren von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte geführten Prozessen zum Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Herr Schlögel weitreichenden Einfluss auf die zwischenzeitlich

insolvente DM Beteiligungen AG ausübte und somit zahlreichen Anlegern finanziellen Schaden zufügte.

DM Beteiligungen AG

Der Geschäftsgegenstand der DM Beteiligungen AG bestand im Erwerb und in der Verwaltung umfangreicher Immobilien und Beteiligungen. Ab 2002 emittierte das Unternehmen zudem sog. Inhaberschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Zinssätzen. Operativ erwirtschaftete die DM Beteiligungen AG allerdings im Jahr der ersten Emission keine Gewinne mehr. Die Rückführung der Anlegergelder sowie Zinsen erfolgte aus der weiteren Ausgabe von Schuldverschreibungen. Am 01.09.2006 wurde sodann das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet. Dem im Zivilverfahren beklagten Schlögel wurde nicht nur eine enge wirtschaftliche Verflechtung mit der DM Beteiligungen AG, sondern darüber hinaus eine maßgebliche und zulasten der Anleger gehende Einflussnahme vorgeworfen, obgleich er offiziell kein entsprechendes Amt bekleidete.

Erfolg für die Anleger

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist den Ansichten der Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte gefolgt und hat den geschädigten Anlegern nun Recht zugesprochen. Sie haben damit Anspruch auf Rückerstattung ihrer investierten Gelder. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Herr Schlögel grundlegenden Einfluss auf die DM Beteiligungen AG ausübte, indem er beispielsweise die Auswechslung des Aufsichtsrats "anordnete" und wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen anstelle der zuständigen Organe traf. Möglich wurde ihm diese Machstellung erst durch eine Art "Strohmann" im Vorstand. Gerade das Geschäftsgebaren des Herrn Schlögel dürfte letztlich zur Insolvenz der DM Beteiligungen AG und damit auch zu erheblichen Schäden auf Investorenseite geführt haben. Zu Recht wurde ihm jedenfalls die Teilnahme an einer sittenwidrigen Schädigung durch das Gericht vorgeworfen und er zum Schadensersatz verurteilt. Die Urteile des Oberlandesgerichts sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Der beklagte Schlögel könnte noch sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesgerichtshof (BGH) erheben.

Kämpfen lohnt sich

Abermals hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, für seine verloren geglaubten Gelder zu kämpfen. Zwar kann der Weg zum Erfolg gelegentlich auch langwierig werden, allerdings ist zu berücksichtigen, dass viele der investierten Gelder oftmals der Altersvorsorge dienen sollen, so Rechtsanwalt Schönfleisch von der auf das Bank und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60
www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.de

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.