Solen AG: Anleihebesitzer sollten Forderung anmelden und Prospekthaftungsansprüche prüfen lassen! Rechstanwalt Dr. Liebscher informiert.

Solen AG: Anleihebesitzer sollten Forderung anmelden und Prospekthaftungsansprüche prüfen lassen! Rechstanwalt Dr. Liebscher informiert.
25.05.2013352 Mal gelesen
Das vorläufige Insolvenzverfahren der Solen AG läuft. Anleihebesitzer sind aufgefordert worden, ihre Forderungen dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Da Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche für die Anleihebesitzer vorliegen, sollte man sich vertreten lassen. Jetzt gilt es sich zu wehren!

Die Solen AG hat auf ihrer Webseite bekanntgemacht, dass sie ihre Anleihegläubiger auffordert, die Forderungen aus der Anleihe dem vorläufigen Insolvenzverwalter mitzuteilen. Das ist zwar noch keine "klassische" Forderungsanmeldung, da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG noch nicht eröffnet und kein endgültiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Dennoch sollten Anleihebesitzer schon jetzt spezialisierte Rechtsanwälte mit der Vertretung beauftragen. Diese sollten zum einen die Forderungen aus der Anleihe Beim Verwalter anmelden. Zum anderen gilt es, Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung gegen Vorstände und Hintermänner der Solen AG zu prüfen: Denn es bestehen nach unserer Ansicht gewichtige Anzeichen dafür, dass wesentliche Angaben zu den Finanzkennzahlen des Unternehmens im Prospekt nicht zutreffend waren. Folge ist, dass der Prospekt fehlerhaft ist und Anleihegläubiger ihre volle Nominale von den sog. Prospektverantwortlichen (bspw. Vorstände, Hintermänner) zurückverlangen können. Da diese Verantwortlichen in aller Regel besondere Versicherungen für das spezielle Prospekthaftungs-Risiko abgeschlossen haben (sog. D&O- oder POSI-Versicherungen), bestehen zudem gute Aussichten für eine Vollstreckung: Denn die Versicherung hat eigentlich immer Geld. Aber auch hier gilt wie sonst auch: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Daher sollten nicht nur rechtsschutzversicherte Anleihegläubiger ihre Rechte von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten geltend machen lassen, sondern auch Anleihebesitzer ohne Rechtsschutzversicherung. Denn andernfalls droht ein Rechtsverlust im Insolvenzverfahren. Und ob ein Anleihebesitzer die guten Aussichten für Prospekthaftungsklagen nützen möchte, kann nämlich auch davon abhängig gemacht werden, wie die Klagen der rechtsschutzversicherten Anleger sich entwickeln. Je nach dem können Anleihebesitzer dann noch "auf den Zug aufspringen". Allerdings sollte man dazu frühzeitig "am Bahnhof stehen", sprich einen Anwalt beauftragt haben. Abwarten ist also keine gute Option.

Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Solen AG bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solar World AG, Centrosolar). Bereits über 1000 Anleihe-Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von uns erfolgreich vertreten. Wir vertreten Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzen Prospekthaftungsansprüche durch. Wir übernehmen zudem Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.)

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