Die Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 16 TheSquare konnten sich bislang nicht beklagen. Der Fonds entwickelte sich in wirtschaftlicher Hinsicht bislang den Prognosen entsprechend. Dies ist für die Anleger erfreulich - insbesondere im Kontrast zu dem problembelasteten Schwesterfonds IVG EuroSelect 14 TheGherkin. Jedoch sollten Anleger unabhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situation bedenken, dass das Modell geschlossener Immobilienfonds sich nicht für jeden Anlagezweck eignet.
Wurde den Anlegern der IVG EuroSelect 16 beispielsweise für eine sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn der geschlossene Fonds ist ein Unternehmen in der Form einer Kommanditgesellschaft. Somit ist eine Beteiligung am IVG EuroSelect 16 eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen damit einhergehenden Chancen, aber auch Risiken. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Derartige Risiken sind jedoch nicht in Einklang mit dem Wunsch nach einer sicheren Kapitalanlage zu bringen.
Wenn Anleger vor der Entscheidung, in den Fonds IVG EuroSelect 16 jedoch von (Bank)Beratern zugesichert wurde, dass es sich um eine sichere Kapitalanlage handele, so wirft dies angesichts der dem Fonds innewohnenden Risiken Fragen auf. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln.
Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, um zu überprüfen, ob Schadensersatzansprüche der Anleger des IVG EuroSelect 16 bestehen. Anleger des IVG EuroSelect 11, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Weitere Informationen:
Infoseite Geschlossene Immobilienfonds
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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