SolarWorld AG: Zweite Gläubigerversammlung für Anleihen-Anleger erforderlich

SolarWorld AG: Zweite Gläubigerversammlung  für Anleihen-Anleger erforderlich
24.05.2013262 Mal gelesen
Die Gläubigerversammlungen der beiden SolarWorld AG Anleihen gehen in die Verlängerung. Bei den Veranstaltungen am 22. und 23.05.2013 wurden die Beteiligungsquoren verfehlt. Anderes Quorum bei zweiter Abstimmung über gemeinsame Vertreter. Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen.

Das Ergebnis der ersten beiden Gläubigerversammlungen für Anleiheninhaber des Solarzellenherstellers SolarWorld AG Anleihen ist, dass weitere Versammlungen nötig sind. Es ging bei beiden Veranstaltungen am 22. und 23.05.2013 um die Frage, ob je ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihen 6,375% SolarWorld AG 11/16  und 6,125% SolarWorld AG 10/17 bestellt wird. Auf beiden Gläubigerversammlungen mangelte es jedoch an vertretenem Kapital. Es waren 4,62% bzw. 7,5% des Gesamtvolumens der Anleihen repräsentiert - es wäre aber eine Beteiligungsquote von 50% erforderlich gewesen, um wirksam Beschlüsse fassen zu können. Die Entscheidung, ob und welcher der jeweils zwei Kandidaten zum gemeinsamen Vertreter der jeweiligen Anleihengläubiger gekürt wird, musste daher vertagt werden.

 

Die Konsequenz ist, dass die SolarWorld AG nun eine weitere Gläubigerversammlung einberufen wird. Es gibt bei den zweiten Versammlungen der Anleihen 6,375% SolarWorld AG 11/16 und 6,125% SolarWorld AG einen wesentlichen Unterschied zu den ersten Versammlungen: Das Beteiligungsquorum von 50% muss bei den Folgeveranstaltungen nicht mehr erreicht werden, um wirksame Beschlüsse fassen zu können.

 

Bei zweiter Gläubigerversammlung gibt es kein Beteiligungsquorum mehr

 

Das bedeutet, dass es auf die Abstimmung der dann anwesenden bzw. vertretenen Anleiheninhaber ankommt. Dies sollten die Anleger der SolarWorld AG-Anleihen unbedingt in ihre Überlegungen einbeziehen und sich gegebenenfalls überlegen, ob sie nicht eine Anwalt oder einen anderen Vertreter für sie abstimmen lassen sollen. Ein konkreter Termin für die zweite Versammlung steht noch nicht fest, der Solarzellenhersteller teilt jedoch mit, dass der Folgetermin für die Gläubigerversammlung Anfang Juli stattfinden solle.

 

Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die jetzt rechtlichen Beistand wünschen und sich z.B. auf der zweiten Gläubigerversammlung vertreten lassen möchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der SolarWorld-Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

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Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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