SolarWorld AG: Anleihen-Anleger können für zweite Gläubigerversammlung einer Interessengemeinschaft anschließen

SolarWorld AG: Anleihen-Anleger können für zweite Gläubigerversammlung einer Interessengemeinschaft anschließen
23.05.2013292 Mal gelesen
Für die Anleger der Anleihe 6,375% SolarWorld AG 11/16 geht die Restrukturierung in die nächste Runde: Es muss eine zweite Gläubigerversammlung einberufen werden. Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen.

Für Anleger, die in die Anleihe 6,375% SolarWorld AG investierten, kommt nach der erste Gläubigerversammlung am 22.05.2013 ein weiterer Termin zu: Bei der gestrigen Veranstaltung sollten die Anleger darüber abstimmen, ob ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihe 6,375 % Solar World AG 11/16 bestellt wird. Jedoch konnte mangels Beteiligung kein Beschluss darüber gefasst werden, welcher der beiden aufgestellten Kandidaten dieses Amt übernehmen soll. Es waren weniger als 5% des Gesamtvolumens der Anleihe repräsentiert - es wäre aber eine Beteiligungsquote von 50% erforderlich gewesen, um wirksam Beschlüsse fassen zu können.

 

Die Konsequenz ist, dass die SolarWorld AG nun eine weitere Gläubigerversammlung einberufen wird. Es gibt bei dieser zweiten Versammlung einen wesentlichen Unterschied zu der ersten Versammlung: Es muss nicht das Beteiligungsquorum von 50% erreicht werden, damit wirksame Beschlüsse gefasst werden können.

 

Andere Voraussetzungen für Beschlüsse bei nächster Gläubigerversammlung

 

Das bedeutet, dass es auf die Abstimmung der anwesenden bzw. vertretenen Anleiheninhaber ankommt. Dies sollten die Anleger der SolarWorld AG-Anleihen unbedingt in ihre Überlegungen einbeziehen und sich gegebenenfalls überlegen, ob sie nicht eine Anwalt oder einen anderen Vertreter für sie abstimmen lassen sollen. Ein konkreter Termin für die zweite Versammlung steht noch nicht fest, der Solarzellenhersteller teilt jedoch mit, dass der Folgetermin für die Gläubigerversammlung Anfang Juli stattfinden solle.

 

Heute, am 23.05.2013 folgt die nächste Gläubigerversammlung für die Anleihe 6,125 % SolarWorld AG 10/17, auf welcher es ebenfalls darum geht, ob ein gemeinsamer Vertreter der Gläubiger bestellt wird.

 

Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die jetzt rechtlichen Beistand wünschen und sich z.B. auf der zweiten Gläubigerversammlung vertreten lassen möchten, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der SolarWorld-Interessengemeinschaft

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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www.dr-stoll-kollegen.de

www.solarworld-interessengemeinschaft.de