Bei der Sanierung des Solarzellen-Herstellers SolarWorld AG steht für Anleger, die in die beiden SolarWorld AG Anleihen investierten der erste "offizielle" Termin an. Es gibt ein Datum für die Ende April 2013 angekündigte Gläubigerversammlung. Am 22.05.2013 bzw. 23.05.2013 soll für die beiden Anleihen 6,125 % SolarWorld AG 10/17 (WKN: A1CR73, ISIN: XS0478864225) und 6,375 % Solar World AG 11/16 (WKN: A1H3W6, ISIN: XS0641270045) in Bonn eine Versammlung stattfinden.
Die Gläubigerversammlung für die Anleihe SolarWord AG 2011/2016 ist auf den 22.05.2013 terminiert, die Versammlung für die Anleihe SolarWorld AG 2010/2017 soll einen Tag später stattfinden. Es soll jeweils um die Bestellung eines gemeinsamen Gläubigervertreters gehen. Bei den diesen beiden Gläubigerversammlungen soll über den Stand der Sanierungen berichtet werden - konkrete Beschlüsse für die beiden Anleihen sollen jedoch nicht gefasst werden. Dies soll Gegenstand späterer Gläubigerversammlungen sein.
Für die Anleihen-Gläubiger der Anleihen SolarWorld AG und SolarWorld AG wird "in Kürze" eine Gläubigerversammlung einberufen. Anleger der SolarWorld AG-Anleihen, die in der jetzigen Situation rechtlichen Beistand wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten bereits hunderte Anleger anderer Unternehmensanleihen, die z. B. über eine Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Weitere Informationen:
Internetseite der SolarWorld-Interessengemeinschaft
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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