Montranus Medienfonds: Rechtsanwalt Reime setzt Rückabwicklung gegen Helaba Dublin durch

Montranus Medienfonds: Rechtsanwalt Reime setzt Rückabwicklung gegen Helaba Dublin durch
25.03.2013378 Mal gelesen
Fachanwalt Jens Reime setzte vor dem LG Augsburg für einen Anleger der Montranus Medienfonds die Rückabwicklung der Kapitalanlage gegen die Helaba Dublin durch.

Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen hat vor dem LG Augsburg  für einen Mandanten eine interessante Rückabwicklung seiner Kapitalanlage erstritten. Der Anleger hatte schon  im Jahr 2004 über die Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen in Montranus Medienfonds investiert und die Fondsanlage über Darlehen finanziert. Nach einiger Zeit wünschte der Anleger die Rückabwicklung von Darlehen und Anlage - auch aufgrund der versprochenen Steuervorteile.  Er berief sich beim Rücktritt vom Vertrag auf einen unzulässigen Passus innerhalb der Widerrufsbelehrung.

Rechtsanwalt Reime: "Da das Wörtchen ,frühestens'  im Text der Widerrufsbelehrung keine klare Aussage darstellt, ist die angegebene Widerrufsfrist ungültig!" Ein "Frühestens mit Erhalt die Belehrung" ist nicht wirksam für die Aktivierung der angesprochenen Widerrufsfrist. Dies, so der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, habe auch der BGH schon angemerkt. Im vorliegenden Fall, so Reime, war der Vertrag also niemals rechtskräftig geworden.

Das Landgericht Augsburg entschied, dass die Kündigung des Darlehensvertrages wirksam sei. Auch die Eingabe der Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen, dass sich der Darlehensnehmer zumindest die genossenen Steuervorteile anrechnen lassen müsste, konnte das Landgericht nicht nachvollziehen und entsprach damit auch einer BGH-Entscheidung, nach der Steuervorteile nur dann die Rückforderung schmälern können, wenn die "außergewöhnlich hoch" seien.. Demnach kommt die komplette Anlagesumme nur abzüglich gezahlter Ausschüttungen zur Anrechnung.  Inklusive gezahlter Anwaltskosten und Zinsen muss die Helaba Dublin Landesbank Hessen-Thüringen über 30.000 Euro zahlen. (AZ: 082 O 5077/11)

Geschädigte Anleger von Montranus Medienfonds sollten sich an einen versierten Fachanwalt wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Fachanwalt Jens Reime vertritt bereits bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger vom Montranus Medienfonds. Gerne beraten wir Sie.

Mehr Informationen: http://www.rechtsanwalt-reime.de/erfolge

 

Rechtsanwalt Jens Reime berät und vertritt als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

 

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