Der Fall S&K beschäftigt die Anleger der Midas Mittelstandsfonds Nr. 6 nach wie vor, insbesondere welches Ergebnis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen am Ende haben werden. Doch noch ist alles offen, dass für Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 6 auch Ansprüche, die nicht von der weiteren Entwicklung des Fall S&K abhängen, von Interesse sind. Zu dieser "Kategorie" von Ansprüchen gehören beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen Fehlern bei der Anlageberatung.
Denn Private Equity-Fonds eignen sich nicht für jeden Anleger, da den Fonds einige beachtliche Risiken wie z. B. Verlustrisiken innewohnen. Dies mussten die Berater im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung berücksichtigen, da sie nur solche Anlagen empfehlen dürfen, die mit den Wünschen und Zielen des Anleger vereinbar sind. Wenn die Empfehlung, in den Midas Mittelstandsfonds Nr. 6 zu investieren, nicht mit den Vorgaben des Anlegers zu vereinbaren ist, stehen bereits Schadensersatzansprüche im Raum.
Doch die Berater mussten noch mehr beachten. So mussten sie, wenn sie den Midas Mittelstandsfonds Nr. 6 (passenderweise!) empfohlen haben, im einem zweiten Schritt dem Anleger einen umfassenden und realistischen Überblick über die Risiken des Private-Equity-Fonds geben. So resultieren Risiken auch aus der rechtlichen Konstruktion des Fonds (GmbH & Co. KG).
Neben dem kurz Angesprochenen müssen im Rahmen einer Anlageberatung noch weitere Pflichten von den Beratern beachtet werden. Anleger des Midas Mittelstandsfonds Nr. 6, die im Rückblick auf ihre Anlageberatung Beratungsfehler befürchten, können ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen.
Weitere Informationen
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Infoseite S&K Interessengemeinschaft
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