Sparkassen und die Empfehlung Lebensversicherungsfonds – Handelsblatt berichtet, Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reicht für geschädigte Kunden Klagen ein

Sparkassen und die Empfehlung Lebensversicherungsfonds – Handelsblatt berichtet, Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen reicht für geschädigte Kunden Klagen ein
13.03.2013628 Mal gelesen
Fehlerhafte Anlageempfehlungen passierten nicht nur bei großen, internationalen Banken, sondern auch bei den vielen Sparkassen. Das Handelsblatt widmet am 13.03.2013 die Titelseite diesem Thema. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen führt deswegen bereits Prozesse gegen Sparkassen.

Lebensversicherungsfonds - diese Art von Kapitalanlagen wurden Sparkassen-Kunden einst als gute Investitionsmöglichkeit von den Beratern ans Herz gelegt. Doch mittlerweile zeigte sich für die Anleger, dass zwischen dem Ist und dem Soll eine erhebliche Lücke klaffen kann. Gerade Lebensversicherungsfonds entwickelten sich alles andere als prognosegemäß. Das Handelsblatt widmet sich in der Ausgabe vom 13.03.2013 unter der Überschrift "Kundennah, konservativ, kaltblütig" dieser Thematik.

 

Die in dem Artikel aufgegriffene Problematik, dass Sparkassen-Kunden reihenweise und unpassenderweise Lebensversicherungsfonds empfohlen wurden, zeigte sich in der Praxis der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits mehrfach. Die Anwälte beraten und vertreten zahlreiche Sparkassen-Kunden, die in einen der insgesamt fünf Prorendita Britische Leben Fonds investierten. Doch auch wegen der Empfehlung, in die verschiedene MPC Leben-Fonds oder HSC Optivita-Fonds zu investieren, wandten sich Sparkassen-Kunden an Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die ersten Klagen gegen Sparkassen, die ihren Kunden diese Fond empfahlen, sind bereits bei Gericht eingereicht, weitere werden folgen.

 

Erste Klagen wegen Lebensversicherungsfonds bei Gericht für Sparkassen-Kunden bei Gericht eingereicht

 
Bei den Gerichtsprozessen steht im Mittelpunkt die Frage, ob die Anlageberatung durch die Sparkasse in Ordnung war oder ob Fehler passierten. Wenn die Anlageberatung Defizite aufwies, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Wie eine ordnungsgemäße Anlageberatung abzulaufen hat, fasst die Rechtsprechung unter dem Stichwort "anleger- und anlagegerechte Beratung" zusammen.

 

Neben der Pflicht zur Prüfung, ob ein Lebensversicherungsfonds überhaupt zu den Wünschen des Sparkassen-Kunden passt, mussten die Sparkassen-Berater auch erklären, wie ein solcher Fonds überhaupt funktioniert und dass erhebliche Risiken wie Verlustrisiken bestehen. Eine sichere Altersvorsorge sind Lebensversicherungsfonds daher nicht - auch wenn Anlegern dies des Öfteren anders dargestellt wurde. Dies ist nur ein Ausschnitt aus den verschiedenen Hinweispflichten einer Sparkasse, wenn es um die anleger- und anlagegerechte Beratung geht. Zu den weiteren Pflichten gehört, dass rechtzeitig ein vollständiger Prospekt des jeweiligen Lebensversicherungsfonds übergeben werden musste. Und die Sparkassen-Kunden mussten zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden.

 

Individuelles Anlageberatungsgespräche ist ausschlaggebend



Dass diese und viele weitere Prozesse gegen verschiedene Sparkassen in ganz Deutschland die Gerichte beschäftigen, demonstriert, dass es bei Falschberatungen nicht um Raritäten handelt. Aufgrund der verschiedenen Risiken eignen sich Lebensversicherungsfonds nicht für jeden Anleger. Sparkassen-Kunden, die sich an einem Lebensversicherungsfonds wie den Prorendita-Fonds, MPC Leben-Fonds oder auch den HSC Optivita-Fonds beteiligten und nun befürchten, dass auch sie zum Opfer einer fehlerhaften Beratung wurden, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, damit anhand einer Überprüfung ihres individuellen Anlageberatungsgesprächs ihre Chancen auf Schadensersatz ausgelotet werden können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita-Fonds

Infoseite MPC Leben-Fonds

Infoseite HSC Optivita-Fonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

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