SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München – Außerordentliche Gesellschafterversammlung: Anleger sollen ein weiteres Mal abstimmen

SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München – Außerordentliche Gesellschafterversammlung: Anleger sollen ein weiteres Mal abstimmen
07.03.2013441 Mal gelesen
Der März 2013 beginnt für die Anleger des Immobilienfonds SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München ähnlich wie der turbulente Februar 2013: Es steht eine Abstimmung an.

Die Geschichte des SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München wurde in den vergangenen Wochen um zahlreiche Kapitel ergänzt. Und im März 2013 wird erneut ein weiteres Kapitel aufgeschlagen. Es geht um eine außerordentliche Gesellschafterversammlung, welche am 13.03.2013 stattfinden soll. Im Rahmen dieser Gesellschafterversammlung findet eine Abstimmung statt. Hierbei geht unter anderem um die zukünftige Geschäftsführung des SHB Fonds  Fürstenfeldbruck und München. Wünschen Anleger sich aufgrund dieser (erneuten) Abstimmung rechtliche Unterstützung, sollten sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultieren. Denn die Ereignisse des letzten Monats zeigen, dass die anstehende Gesellschafterversammlung keine Routineveranstaltung ist.

 

Während des vergangenen Monats passierte u.a. folgendes bei dem SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München: Anfang Februar wurden die Anleger zu einer ersten Abstimmung aufgefordert, bei welcher es u.a. um den Fondsbeirat ging. Mitte Februar folgte der S&K Skandal, wobei wegen der noch laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach wie vor unklar ist, ob und inwiefern dies die SHB Fonds betrifft. Doch die Anleger hatten kaum Zeit, diesen Schrecken zu verdauen, da Ende Februar 2013 drei Gesellschaften im Umfeld der SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München Insolvenz anmeldeten - der Fonds selbst ist als eigenständige Gesellschaft nicht direkt betroffen und daher nicht insolvent.

 

Anleger, die sich angesichts dieser vielen Wendungen Sorgen machen, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann beispielsweise geklärt werden, welche Ansprüche Anleger geltend machen können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits zahlreiche Anleger des SHB Fonds Fürstenfeldbruck und München. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die weiteren Anwälte der Kanzlei beraten nicht nur Anleger dieses SHB Fonds, sondern auch Anleger weiterer SHB Immobilienfonds.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SHB Fonds

Internet SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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