SHB Fonds Altersvorsorgefonds, S&K - Interessengemeinschaft der Anleger

SHB Fonds Altersvorsorgefonds, S&K - Interessengemeinschaft der Anleger
24.02.2013536 Mal gelesen
Hilfe für SHB Fonds Anleger.

Für die Anleger des SHB Altersvorsorgefonds endete letzte Woche die Frist, innerhalb derer sie über verschiedene (angestrebte) Neuerungen bei ihrem Fonds abstimmen können. Gegenstand der Abstimmung sind die Aufnahme des neuen Geschäftsführers in den SHB Altersvorsorgefonds und Veränderungen hinsichtlich des Fondsbeirats. Vor rund 3 Wochen ließ die Geschäftsführung des SHB Altersvorsorgefonds den Anlegern ein alarmierendes Schreiben zukommen. Neben den Beschlussvorlagen für die weitreichende Abstimmung enthält das Schreiben die für Anleger unangenehme Mitteilung, dass der SHB Fonds sich in einer kritischen Lage befinde. Dies führt bei so manchem Anleger zu der Frage, ob nun seine Altersvorsorge gefährdet ist.

Jetzt kam die neue Hiobsbotschaft: die S&K Gruppe wurde unter die Lupe genommen und es soll ein Betrug vorliegen. Anleger fürchten um ihr Geld und müssen jetzt handeln.

Wenn der Immobilienfonds SHB Altersvorsorgefonds in der Anlageberatung als "sichere Altersvorsorge" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob den Anlegern überhaupt ein passende Kapitalanlage empfohlen wurde. Denn die in dem Schreiben angesprochenen Schieflagen, die sich aus der unternehmerischen Natur des Immobilienfonds ergeben, sind nur schwer mit dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge zu vereinbaren. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die Anleger überhaupt ordnungsgemäß beraten wurden oder ob eine schadensersatzpflichtige Falschberatung vorliegt.

 

Anleger des SHB Altersvorsorgefonds, die angesichts der aktuellen Ereignisse oder aufgrund von Befürchtungen, dass sie vielleicht die "falsche" Kapitalanlage haben, rechtliche Unterstützung wünschen, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Da sich im Fall der SHB Immobilienfonds auch ein Zusammenschließen der Anleger anbietet, gibt es auch eine Interessengemeinschaft, welcher sich Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds anschließen können. Die Teilnahme der Interessengemeinschaft ist unabhängig von der Überprüfung der Anlageberatung.

 

Weitere Informationen:

Internetseite der SHB Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.shb-interessengemeinschaft.de