Die monatelange Schließung des Fonds SEB Optimix Substanz (ISIN: LU0151339883) mündete in die Auflösung des Fonds. Immerhin sahen die Anleger rund ein Viertel ihres angelegten Geldes bei der rasch nach der Auflösung folgenden ersten Ausschüttung wieder. Anleger, die sich von ihren Anteilen an dem Fonds SEB Optimix Substanz jetzt trennen wollen, können diese nur noch an der Börse verkaufen. Alternativ können Anleger des offenen Immobilienfonds auch ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen.
Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüft, wie erfolgreich Anleger auf Schadensersatz klagen können. Schadensersatzansprüche ergeben sich beispielsweise dann, wenn die Anleger vor der Investition in den Fonds SEB Optimix Substanz nicht ordnungsgemäß beraten wurden (Ansprüche wegen falscher Anlageberatung). Teil einer ordnungsgemäßen Anlageberatung ist die Aufklärung über Risiken wie die Aussetzung der Anteilsrücknahme oder die Auflösung eines Fonds. Auch musste den Anlegern rechtzeitig ein vollständiger Verkaufsprospekt angeboten werden.
Anleger, die in den SEB Optimix Ertrag investierten und sich nun nicht auf die langwierige Abwicklung des Fonds einlassen möchten, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger die in die SEB Optimix-Teilfonds investierten.
Weitere Informationen:
Infoseite SEB Optimix Substanz
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