SHB Renditefonds 6: Anleger des Immobilienfonds erhalten schwierige Post

SHB Renditefonds 6: Anleger des Immobilienfonds erhalten schwierige Post
05.02.2013394 Mal gelesen
Die Anleger des Immobilienfonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG müssen sich mit dem Schreiben vom 28.01.2013 und der Abstimmung auseinandersetzen.

Die Anleger des Immobilienfonds SHB Renditefonds 6 erreichte ein Schreiben, dessen Inhalt sich aus "gemischten" Mitteilungen zusammensetzt. Gleich zu Beginn des Schreibens vom 28.01.2013 werden die Anleger mit der Mitteilung konfrontiert, dass der SHB Renditefonds 6 sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinde. Dies sei auf "gravierende Fehlentscheidungen" in der Vergangenheit zurückzuführen. Dies und die anschließende Kritik an der alten Geschäftsführung, dem bisherigen Fondsbeirat und der Treuhänderin ist in ähnlicher Form auch in Schreiben zu finden, die Anlegern weiterer SHB Immobilienfonds zugingen.

 

Abstimmungsfrist endet am 19.02.2013

 

Auch der Vorschlag, wie bei dem SHB Renditefonds 6 zu verfahren sei, liest sich dementsprechend bei dem SHB Renditefonds 6 ähnlich wie bei den übrigen SHB Immobilienfonds. Die Anleger des Immobilienfonds aufgefordert, bis zum 19.02.2013 über eine Kapitalerhöhung abzustimmen, die einem neuen Geschäftsführer den Einstieg in den Fonds ermöglichen soll. Auch sollen die Anleger des Immobilienfonds SHB Renditefonds 6 über eine Neuordnung und Neubesetzung des Beirats des Fonds abstimmen. Es soll im schriftlichen Umlaufverfahren abgestimmt werden.

 

Welche Entscheidung die Anleger treffen, hängt von deren individueller Beurteilung der vorgestellten Alternativen ab. Auch müssen sie sich selbst eine Meinung bilden, in wieweit die in dem Schreiben anklingende Kritik an der alten Geschäftsführung, dem Fondsbeirat und der Treuhänderin zutrifft. Auf jeden Fall sollten die Anleger keinesfalls eine übereilte Entscheidung treffen und die vorgestellten Beschlussempfehlungen gründlich überprüfen und durchdenken.

 

Weiterhin können Anleger des SHB Renditefonds 6, die in der aktuellen Lage auf der rechtlich sicheren Seite sein möchten, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds sowie weiterer Immobilienfonds. Auch mit der Beratung und Vertretung von Anlegern, deren Immobilienfonds sich in einer Schieflage befindet, sind die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertraut.

 

Anleger können weitere rechtliche Ansatzpunkte überprüfen lassen

 

Die jetzigen Entwicklungen - unabhängig davon, welches Ergebnis am Ende erzielt werden wird - verdeutlichen noch etwas Weiteres. Ein geschlossener Immobilienfonds ist ein erfolgsabhängiges Unternehmen, weswegen auch Verlustrisiken bestehen. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als "sicher" bezeichnet. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

 

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anleger der Prospekt des Immobilienfonds SHB Renditefonds 6 rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurde die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Hierzu zählt beispielsweise das Risiko des unregulierten Zweitmarkts für Fondsanteile.

 

Anleger des SHB Renditefonds 6, die befürchten, dass bei ihrer Beratung Fehler passierten, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Da sich im Fall der SHB Immobilienfonds auch ein Zusammenschließen der Anleger anbietet, gibt es auch eine Interessengemeinschaft, welcher sich Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds anschließen können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SHB Immobilienfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

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