SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München Immobilienfonds: Schwierige Post für Anleger

SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München Immobilienfonds: Schwierige Post für Anleger
04.02.2013382 Mal gelesen
Die Anleger des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München müssen sich mit der wirtschaftlichen Situation, harscher Kritik an der ehemaligen Geschäftsführung und einer Abstimmung auseinandersetzen.

Das Schreiben, welches die Anleger des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München erreichte, ist nicht leicht zu verdauen. So wird unverblümt auf eine "wirtschaftlich kritischen Situation" des Fonds hingewiesen, was auf "gravierende Fehlentscheidungen" in der Vergangenheit zurückzuführen sei. Weiterhin werden die Anleger aufgefordert, über eine Kapitalerhöhung abzustimmen, die einem neuen Geschäftsführer den Einstieg in den Fonds ermöglichen soll. Auch sollen die Anleger des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München über eine Neuordnung des Beirats des Fonds abstimmen.

 

"Gute und schlechte Nachrichten"

 

Den Anlegern gegenüber wird die Abstimmung als notwendiger Schritt vorgestellt, um nach einem Wandel bei der Muttergesellschaft des Emissionshauses SHB Innovative Fondskonzepte AG den Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München aus der wirtschaftlichen Schieflage zu retten. Die Abstimmung, die in einem schriftlichen Umlaufverfahren bis zum 19.02.2013 stattfindet, sollt mithelfen, den Fonds wieder auf die Erfolgsspur zurückzuführen.

 

Welche Entscheidung die Anleger treffen, hängt von deren individueller Beurteilung der vorgestellten Alternativen ab. Auch müssen sie sich selbst eine Meinung bilden, in wieweit die in dem Schreiben anklingende Kritik an der alten Geschäftsführung, dem Fondsbeirat und der Treuhänderin zutrifft. Auf jeden Fall sollten die Anleger keinesfalls eine übereilte Entscheidung treffen und die vorgestellten Beschlussempfehlungen gründlich überprüfen und durchdenken.

 

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Anleger?

 

Die jetzigen Entwicklungen - unabhängig davon, welches Ergebnis am Ende erzielt werden wird - verdeutlichen noch etwas Weiteres. Ein geschlossener Immobilienfonds ist ein erfolgsabhängiges Unternehmen, weswegen auch Verlustrisiken bestehen. Da die Investition in Immobilien jedoch Sicherheit verheißt, wurde nach Erfahrungen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen in der Vergangenheit immer wieder Immobilienfonds von Beratern gegenüber Anlegern als "sicher" bezeichnet. Wenn jedoch ein geschlossener Immobilienfonds in der Anlageberatung als "sicher" bezeichnet wurde, stellt sich dringend die Frage, ob ein Beratungsfehler vorliegt, der einen Schadensersatzanspruch der Anleger auslöst.

 

Es gibt auch noch weitere Ansatzpunkte für mögliche Beratungsfehler, die überprüft werden können. Ist die Investition in einen Immobilienfonds überhaupt geeignet, um die Anlageziele des Anlegers zu erreichen? Dies ist gerade bei einer Investition für eine sichere Altersvorsorge fraglich. Wurde den Anleger der Prospekt des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München rechtzeitig zur Verfügung gestellt? Wurde die Anleger über weitere Risiken, die mit einer Beteiligung an einem Immobilienfonds einhergehen, zutreffen aufgeklärt? Hierzu zählt beispielsweise das Risiko des unregulierten Zweitmarkts für Fondsanteile.

 

Anleger des Immobilienfonds SHB Objekte Fürstenfeldbruck und München, die fürchten, vor der Investition falsch beraten worden zu sein, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat bereits hunderte Anleger beraten, die in geschlossene Immobilienfonds investierten und hat auch schon Anleger von in Bedrängnis geratenen Fonds unterstützt. Da sich im Fall der SHB Immobilienfonds auch ein Zusammenschließen der Anleger anbietet, gibt es auch eine Interessengemeinschaft, welcher sich Anleger verschiedener SHB Immobilienfonds anschließen können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft SHB Immobilienfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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