SHB Altersvorsorgefonds - schlechte Nachrichten, Achtung bei der Abstimmung

SHB Altersvorsorgefonds - schlechte Nachrichten, Achtung bei der Abstimmung
02.02.2013402 Mal gelesen
Fachanwalt berät Anleger der SHB Fonds.

Mit Schreiben vom 28.01.13 erhielten die Anleger des SHB Altersvorsorgefonds schlechte Nachrichten: der Fonds soll sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage befinden. Schuld daran sei die alte Geschäftsführung. Nunmehr gibt es jedoch eine neue Geschäftsführung, die alles besser machen will. Für manche Vorhaben benötigt man jedoch das Einverständnis der Anleger. Deshalb werden in dem Schreiben nicht nur zahlreiche Infomationen über das bisherige Fehlverhalten, sondern auch noch zahlreiche Abstimmungspunkte vorgestellt.

Anleger des SHB Altersvorsorgefonds sind verunsichert. Bereits der Name des SHB Altersvorsorgefonds sagt es: die Anlger dachten, sie erwerben eine Anlage zur Altersvorsorge. Nunmehr soll ihr Geld in Gefahr sein? Auch die kurze Frist für die Abstimmung lässt keine Zeit, sich genauer zu informieren. Anleger des SHB Altersvorsorgefonds sollten dennoch handeln und ihre Rechte wahrnehmen. Zu empfehlen ist, sich Rat von einem Fachanwalt einzuholen. Möglicherweise können die Interessen der Anleger auch gebündelt werden, so dass gemeinsam gehandelt werden kann.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat deshalb die Interessengemeinschaft SHB gegründet, damit die Anleger der SHB bestmöglich vertreten werden können. Anleger können sich kostenlos anschließen.

Es kommen außerdem Schadenserstzansprüche gegen verschiedene Beteiligte in Frage. Wurden Anleger falsch beraten, können sie möglicherweise die Rückabwicklung verlangen und so der Gefahr des Verlust entgehen.

Anleger sollten in jedem Fall dringend handeln.

Weitere Informationen:

SHB Interessengemeinschaft

SHB Abstimmung Altersvorsorgefonds

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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