Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III: Anleger des Schiffsfonds klagt auf Schadensersatz

Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III: Anleger des Schiffsfonds klagt auf Schadensersatz
24.01.2013423 Mal gelesen
Es läuft nicht optimal bei dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III. Wann bestehen Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz?

Wenn ein Dachfonds nichts einnimmt, dann wird es meist schwierig, Ausschüttungen für die Anleger zu leisten. Bei den Zielfonds des Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III sorgen 2012 Mehrausgaben wegen Wechselkursschwankungen und latente Probleme mit den loan-to-value-Klauseln der Kreditverträge für ausfallende Ausschüttungen. Damit steigen für die Anleger des Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III die "Chancen" dass sie sich erneut im Verzicht üben müssen.

 

Angesichts dieser nicht besonders hoffnungsverheißenden Perspektiven kann bei den Anlegern die Frage aufkommen, welche rechtlichen Optionen ihnen offen stehen. Anleger des Dachfonds des Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III, die sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wandten, ließen ihre Chancen auf Schadensersatz ausloten. Denn Anleger können Schadensersatz fordern, wenn ihre Anlageberatung Fehler aufweist, was in der Praxis nicht selten der Fall ist.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung). Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

 

Anlageberatung durfte Risiken nicht aussparen

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.


Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Erfolgsaussichten für Schadensersatz ermitteln zu können. Die beiden Fonds Lloyd Fonds LF 76 Schiffsportfolio II und  Lloyd Fonds LF 81 Schiffsportfolio III ist bereit Gegenstand von Gerichtsprozessen, welchen die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen für einen Anleger des Fonds führt. Daneben vertritt und berät die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen die Anleger weiterer Lloyd Schiffsfonds.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Lloyd Schiffsfonds

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu