Lloyd Fonds LF 76 Schiffsportfolio II: Schadensersatzklage für Anleger bei Gericht

Lloyd Fonds LF 76 Schiffsportfolio II: Schadensersatzklage für Anleger bei Gericht
24.01.2013414 Mal gelesen
Es steht nicht alles zum Besten bei der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 76 Schiffsportfolio II. In welchen Fällen können Anleger Schadensersatz fordern?

Das voraussichtliche Ergebnis des Jahres 2012 ist bei den verschiedenen Zielfonds des Lloyd Fonds LF 76 Schiffsportfolio II gleichlautend: Es fließen keine Ausschüttungen an den Dachfonds. Die Konsequenz für die Anleger des Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio II sind wohl ebenfalls ausfallende Ausschüttungen. Dies wäre nicht die einzige unerfreuliche Entwicklung des Jahres 2012: Im Sommer 2012 musste der Verkauf der beiden Schiffe MS Annina Schulte und  MS Valentina Schulte beschlossen werden.

 

Keine hervorragenden Startbedingungen für das Jahr 2013

 

Wie wird es nun im Jahr 2013 weitergehen? Auch die verbleibenden Schiffsbeteiligungen des Lloyd Fonds LF 76 Schiffsportfolio II haben unter verschiedenen Schwierigkeiten zu leiden. Seien es mögliche Verstöße gegen die loan-to-value-Klausel des Kreditvertrags oder wechselkursbedingte Mehrausgaben - die Ausgangslage für die kommenden Monate ist alles andere als optimal.

 

Angesichts dieser Perspektiven kann bei den Anlegern die Frage aufkommen, welche rechtlichen Optionen ihnen offen stehen. Anleger des Dachfonds des Lloyd Fonds LF 76 Schiffsportfolio II, die sich an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wandten, ließen ihre Chancen auf Schadensersatz ausloten. Denn Anleger können Schadensersatz fordern, wenn ihre Anlageberatung Fehler aufweist, was in der Praxis nicht selten der Fall ist.

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären (anlagegerechte Beratung). Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

 

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern bei Anlageberatung


Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des individuellen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Erfolgsaussichten für Schadensersatz ermitteln zu können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät die Anleger verschiedener Lloyd Schiffsfonds. Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 76 Schiffsportfolio II ist bereit Gegenstand eines Gerichtsprozesses, welchen die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen für einen Anleger des Fonds führt.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Lloyd Schiffsfonds

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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www.schiffsfonds.eu