Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro: Wohin wird die Reise des Schiffsfonds im Jahr 2013 gehen?

Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro: Wohin wird die Reise des Schiffsfonds im Jahr 2013 gehen?
22.01.2013408 Mal gelesen
Der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro hat mit verschiedenen Problemen zu kämpfen und es stehen weitreichende Weichstellungen bevor.

Die Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro hatte im Jahr 2012 mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen. So war der Schiffsfonds durch die den wechselkursbedingt verteuerte Tilgung des Yen-Kredits belastet. Und es droht auch eine Verletzung der 105 %-Klausel, auch  loan-to-value-Klausel genannt, droht. Bei der 105 %-Klausel geht es um Wertverhältnis von Schiff und Kredit, das nicht über ein bestimmtes Verhältnis - die  namensgebenden 105 % - steigen darf, da ansonsten Sanktionen drohen. Für die Anleger führte dies zu einer reduzierten Ausschüttung.

 

Steht Sanierung bevor?

 

Und was erwartet den Schiffsfonds Lloyd Fonds MS San Pedro im Jahr 2013? Zum einen stellt sich im 1. Quartal 2013 die Frage nach der Weiterbeschäftigung des Containerschiffs MS San Pedro, da der derzeitige Chartervertrag endet. Zum anderen sind die Finanzen der Schiffsbeteiligung angeschlagen. In der aktuellen Leistungsbilanz des Fondsanbieters Lloyd Fonds AG steht zu lesen, dass ein Liquiditätssicherungskonzept für den Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro im Raum stehe.

 

Sollten Anleger sich angesichts dieser Ausgangslage des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro für das Jahr 2013 Gedanken über ihre rechtlichen Ansprüche machen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen. Zum Beispiel kann ermittelt werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Ein Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

 
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen zuerst die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und dann eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

 

Anlageberatung soll Fundament für informierte Anlageentscheidung sein

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
 
Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Aussichten auf Schadensersatz ermitteln zu können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

 

Da der Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 39 MS San Pedro im Jahr 2003 aufgelegt wurde, wird im Jahr 2013 auch die Verjährung von Schadensersatzansprüchen bedeutsam. Denn Ansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren spätestens 10 Jahre nach der Anlageberatung.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

Infoseite Lloyd AG Schiffsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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