KGAL SeaClass 10: Schiffsfonds ist insolvent

KGAL SeaClass 10: Schiffsfonds ist insolvent
14.01.2013281 Mal gelesen
Auch im Jahr 2013 geht das Schreckgespenst der Insolvenz weiter um: Der Schiffsfonds KGAL SeaClass 10 meldete Insolvenz am 11.01.2013 an.

Das neue Jahr 2013 war erst wenige Tage alt, da meldete der Schiffsfonds KGAL SeaClass 10 Insolvenz an. Zwischen der Platzierung im Sommer 2012 und der Insolvenzanmeldung lag somit nur ein gutes halbes Jahr! Angesichts der jetzigen Ereignisse stellt sich für die betroffenen Anleger des KGAL SeaClassdie Frage, ob sie auch außerhalb des Insolvenzverfahrens Ansprüche geltend machen können. Eine Möglichkeit sind Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des KGAL SeaClass 10 entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem - sich jetzt verwirklichenden - Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Der Emissionsprospekt muss den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein. Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 10, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger, die in KGAL SeaClass-Schiffsfonds investierten.

 

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds:

www.schiffsfonds.eu

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

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