Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio und die ausgefallenen Ausschüttungen: Welche Rechte haben Anleger?

Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio und die ausgefallenen Ausschüttungen: Welche Rechte haben Anleger?
11.01.2013253 Mal gelesen
Die Anleger des Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio mussten auf die Ausschüttungen für das Jahr 2011 verzichten. Wann können Anleger Schadensersatz fordern?

Der 2006 aufgelegte Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio investiert in sieben verschiedene Schiffsbeteiligungen. Jedoch konnte auch die Mehrzahl von Schiffen nicht immer Ausschüttungen für die Anleger ermöglichen. Die Ausschüttungen blieben in bereits wiederholt aus, zuletzt entfielen die Ausschüttungen für das Jahr 2011. Und auch das Jahr 2012 meinte es nicht besonders gut mit den Schiffen des Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio, wie sich der Ende 2012 erschienen Leistungsbilanz entnehmen lässt.

 

Bei verschiedenen Fondsschiffen des Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio bestehen Schwierigkeiten. Bei den Schiffen MS Natal und MS Nelson ist die Loan-to-value-Klausel verletzt, d. h. das Verhältnis des Werts des Schiffs zum Wert des Kredits ist außerhalb des vom Kreditvertrag geduldeten Rahmens. Der MS Philippa Schulte macht eine "angespannte Liquiditätslage" zu schaffen. Unter geringen Charterraten und niedrigen Einnahmen haben die Schiffe MS Maria Schulte und MS Maximilian Schulte zu leiden.

 

Kurz gesagt: Aufgrund dieser Gegebenheiten bei den Schiffsbeteiligungen ist die Ausgangslage für das Jahr 2013 für den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio nicht die allerbeste. Welchen Kurs die Schifffahrtsunternehmen - nichts anderes sind die Schiffsbeteiligungen des Dachfonds - künftig einschlagen werden, wird sich zeigen. Dass wirtschaftlicher Erfolg jedoch nicht garantiert ist, dies zeigen bereits die Probleme einiger Beteiligungen des Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio im vergangenen Jahr 2013. Über diese und weitere Kennzeichen des Fonds Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio mussten Anleger vor der Investition im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.
 

Schiffs(dach)fonds sind Schifffahrtsunternehmen


Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.
 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.
 

Individuelles Anlageberatungsgespräch ist ausschlaggebend


Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 68 Schiffsportfolio sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.

 

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen:

www.schiffsfonds.eu

 

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