Hansa Treuhand HT Flottenfonds II und Schadensersatzansprüche: Was müssen Anleger beachten?

Hansa Treuhand HT Flottenfonds II und Schadensersatzansprüche: Was müssen Anleger beachten?
02.01.2013532 Mal gelesen
Ein Vielzahl von Schiffsfonds geriet in den vergangen Jahren in „Seenot“, so auch der Dachfonds Hansa Treuhand HT Flottenfonds II. Der Fonds musste sogar saniert werden. Wann können Anleger Schadensersatz fordern? Und was müssen Anleger beim Thema Verjährung beachten?

Der Schiffsfonds Hansa Treuhand HT Flottenfonds II kam im Jahr 2003 auf den Markt. Der Schiffsfonds, der als Dachfonds ausgestaltet ist, beteiligt sich an fünf Containerschiffen namens MS Discoverer, MS Hansa Aalesund, MS Hansa Nordburg, MS HS Challenger und MS HS Humboldt. Bis zu den Ausschüttungen für das Jahr 2008 konnten die Anleger sich an hohen Ausschüttungen erfreuen. Dies änderte sich und die Anleger mussten auf Ausschüttungen verzichten. Im Jahr 2010 wurde der Hansa Treuhand HT Flottenfonds II - wie so viele andere Schiffsfonds auch - von den Auswirkungen der Schifffahrtskrise heimgesucht. Ein Sanierungskonzept mit einer Kapitalerhöhung musste beschlossen werden.

 

Dies zeigt, dass Schiffsfonds keineswegs verlässliche Kapitalanlagen sind. Unternehmensbeteiligungen sind auf wirtschaftlichen Erfolg angewiesen, im Fall eines Dachfonds hängt dessen Gelingen von verschiedenen Schiffsbeteiligungen ab. Über diese und weitere Kennzeichen des Fonds Hansa Treuhand HT Flottenfonds II mussten Anleger vor der Investition im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung informiert werden.

 

Was musste Anlageberatung leisten?

 

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt und werden und eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

 

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

 

Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Hansa Treuhand HT Flottenfonds II bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Hansa Treuhand HT Flottenfonds II sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen können.
 

Ansprüche können ab 2013 verjähren

 

Hierbei sollten Anleger allerdings beachten, dass es bei Schadensersatzansprüchen wegen falscher Anlageberatung eine zehnjährige Höchstverjährungsfrist ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gibt. Da der Dachfonds Hansa Treuhand HT Flottenfonds II im Jahr 2003 aufgelegt wurde, kann somit bereits im Jahr 2013 Verjährung drohen (diese kann aber durch anwaltliche Maßnahmen gehemmt werden). Ein Blick in die Zeichnungsunterlagen kann Klarheit über den maßgeblichen Zeitpunkt verschaffen

 

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen:

Infoseite www.schiffsfonds.eu

 

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