Prorendita Britische Leben 3: Kein erfolgreicher Lebensversicherungsfonds

Prorendita Britische Leben 3: Kein erfolgreicher Lebensversicherungsfonds
07.12.2012327 Mal gelesen
Der Erfolg des Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 3 hielt sich bisher in Grenzen. Was können Anleger angesichts der sich abzeichnenden Verluste des Lebensversicherungsfonds tun außer auf das Beste zu hoffen? Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen Anlegern offen, die sich wehren möc

Die Branche der Lebensversicherungsfonds sieht sich seit Jahren mit Problemen konfrontiert. Der Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben 3 und dessen vier Schwesterfonds stellen keine Ausnahmen dar. Die einst hochgelobten britischen Kapitallebensversicherungen sind seitdem "Renditenbringer" praktisch ausgefallen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Beteiligung an den Prorendita-Fonds den Anlegern am Ende finanzielle Verluste bescheren wird, ist nicht gering. Daher stellt sich die Frage, was bei dem Prorendita 3 und den vier Schwesterfonds schiefgelaufen ist.

 

Interessengemeinschaft

Da die Klärung solch komplexer Themen eine umfangreiche Aufgabe ist, bietet es sich an, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 sich zusammenschließen. Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden, z. B. ob den Prorendita-Fonds "Konstruktionsfehler" innewohnen.

 

Klagen wegen falscher Anlageberatung

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 können zusätzlich erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 3 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Britische Leben Lebensversicherungsfonds

 

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