Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P – Wann kann Anlegern Schadensersatz zustehen?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P – Wann kann Anlegern Schadensersatz zustehen?
05.12.2012330 Mal gelesen
Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P nimmt seit Monaten keine Anteile mehr zurück. Anleger, die nicht auf eine ungewisse Öffnung warten möchten, können von einem Fachanwalt überprüfen lassen, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind

Nahezu ein Jahr ist es her, dass der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P (ISIN: DE000SEB1AM4; WKN: SEB1AM) geschlossen wurde. Da der Dachfonds sich in hohem Maß an problembeladenen offenen Immobilienfonds beteiligt, sind angesichts deren Krise die Chancen auf eine baldige Wiederaufnahme der Anteilsrücknahme nicht besonders gut. Rund 65 % des Vermögens des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sind in Zielfonds veranlagt, die entweder ebenfalls geschlossen sind (SEB ImmoPortfolio Target Return) oder bereits aufgelöst wurden (AXA Immoselect, CS Euroreal, SEB Immoinvest, KanAm Grundinvest).

 

Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.

 

Fehler bei der Anlageberatung können zu Schadensersatz führen

 

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P investierte. Seit 2008 kam es zu einer Welle von Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

 

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P

 

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