Deutsche Vermögensberatung: Was können Kunden unternehmen, denen offene Immobilienfonds wie der SEB Immoinvest empfohlen wurden?

Deutsche Vermögensberatung: Was können Kunden unternehmen, denen offene Immobilienfonds wie der SEB Immoinvest empfohlen wurden?
04.12.2012650 Mal gelesen
Der aufgelöste Fonds SEB Immoinvest gehörte zu den Flaggschiffen der offenen Immobilienfonds. Auch von der DVAG wurde dieser Fonds oft empfohlen. Heute sind nicht wenige Kunden enttäuscht angesichts der Auflösung und Abwicklung.

Die Deutsche Vermögensberatung sorgte in den vergangenen Monaten nicht nur für positive Schlagzeilen. So wurde im Fernsehen bereits kritisch über den Strukturvertrieb, der nach eigenen Angaben fast 6 Mio. Kunden hat, berichtet. Auch wurde die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) in der Vergangenheit bereits wegen falscher Anlageberatung verurteilt. Und angesichts der Probleme, die Kunden mit verschiedenen von der DVAG empfohlenen Kapitalanlagen haben, sind weitere Verurteilungen zu Schadensersatz nicht ausgeschlossen.

Das Angebot der Kapitalanlagen, welche von der Deutsche Vermögensberatung AG vertrieben wurde, ist breit gefächert. Es reicht von verschiedensten Versicherungen bis hin zu offenen Immobilienfonds. Gerade letztere sind aber in den vergangenen Jahren in eine große Krise getaumelt. Der tausendfach von der DVAG empfohlene offene Immobilienfonds SEB Immoinvest wurde beispielsweise im Mai 2012 nach einer zweijährigen Schließung aufgelöst und wird in den kommenden Jahren abgewickelt.

Schadensersatzauslösende Falschberatungen sind keine seltenen Ausnahmen!


Am Beispiel des SEB Immoinvest lässt sich demonstrieren, was sich in der Praxis der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bei der rechtlichen Beratung von DVAG-Kunden immer wieder feststellen lässt: Die Anlageberatung ließ deutlich zu wünschen übrig. So empfahlt die Deutsche Vermögensberatung sicherheitsorientierten und auf jederzeitige Verfügbarkeit bedachten Anlegern den Fonds SEB Immoinvest auch noch nachdem sich im Jahr 2004 gezeigt hatte, dass offene Immobilienfonds mitnichten das verlässliche, nahezu sparbuchähnliche "Betongold" sind, als welches sie lange Zeit angepriesen wurden.

Insofern bestätigt sich der in verschiedenen Medienberichten erhobene Vorwurf, dass die Deutsche Vermögensberatung ihre Kunden falsch berät, immer wieder aufs Neue - Falschberatungen sind eben keine raren Ausnahmen. Die meisten Anlageberatungen bieten rechtliche Angriffsflächen und den betroffenen Anlegern stehen Schadensersatzansprüche zu. Die Rechtsprechung ist streng: Es musste von den Beratern der DVAG vor der Investitionsentscheidung über die Risiken der der jeweiligen Kapitalanlage aufgeklärt werden. Ist dies nicht geschehen, schuldet die Deutsche Vermögensberatung Schadensersatz. Die Anlage muss dann rückabgewickelt werden und die Anleger erhalten ihr Geld zurück.


Verjährung von Ansprüchen

Kunden der DVAG, die sich ebenfalls schlecht beraten fühlen, müssen beachten, dass (Schadensersatz) Ansprüche nicht zeitlich unbegrenzt durchgesetzt werden können. Da Ansprüche teilweise schon nach 3 Jahren verjähren können, kann schnelles Handeln gefragt sein. Gerade am Jahresende werden Verjährungsfragen brisant, wobei es jedoch auch tagesgenaue Verjährungen gibt. Es können bei einer Kapitalanlagen unterschiedlich Verjährungsfristen von Bedeutung sein, weswegen sich die Frage, ob Ansprüche gegenüber der DVAG verjährt sind oder nicht, sich kaum pauschal beantworten lässt. Kunden der Deutsche Vermögensberatung, die Klarheit möchten, ob sie noch erfolgreich gegen den Finanzdienstleister vorgehen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite SEB Immoinvest

 

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