DCM Renditefonds 18 und Prime Office REIT AG: Expertengutachten soll Antworten bringen

DCM Renditefonds 18 und Prime Office REIT AG: Expertengutachten soll Antworten bringen
30.11.2012299 Mal gelesen
Rund um den DCM Renditefonds 18 und dessen desaströses Entwicklung bleibt vieles im Dunkeln. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft soll Experten in einem Gutachten Licht ins Dunkel bringen.

Schon ein kurzer Blick auf die Entwicklung der DCM Renditefonds 18 offenbart, dass sich die Geschichte dieses Immobilienfonds deutlich von der vergleichbarer Fonds abhebt: Die "Umwandlung" von Fondsimmobilien in Prime Office REIT-Aktien und die Jahre später eingetretenen, massiven Verluste, um nur zwei Gesichtspunkte zu nennen. Vor allem letzteres veranlasste viele Anleger, sich intensiver mit ihrer Kapitalanlage zu befassen.

 

Die Klärung der offenen Fragen rund um den DCM Renditefonds 18 und die das selbe Schicksal teilenden DMC Renditefonds 16, 22 und 23 ist jedoch ein komplizierte Angelegenheit. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete eine Interessengemeinschaft für Anleger der betroffenen DCM-Fonds, um deren Rahmen durch ein Expertengutachten Antworten auf diese Fragen finden zu lassen. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können in einem einheitlichen Verfahren Streitfragen verbindlich vor Gericht geklärt werden.

 

Parallel zur einer Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des DCM Renditefonds 22 auch individuelle Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Solche Ansprüche können sich wegen falscher Anlageberatung ergeben, wenn beispielsweise die geschlossenen Immobilienfonds seinerzeit als sichere Kapitalanlagen angepriesen wurden.

 

Weitere Informationen:

Interessengemeinschaft DCM Renditefonds  16, 18, 22 und DCM 23

 

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