DCM Renditefonds 23: Was strebt Interessengemeinschaft an?

DCM Renditefonds 23: Was strebt Interessengemeinschaft an?
30.11.2012303 Mal gelesen
Fragen über Fragen und wenig Antworten gibt es bei dem Fonds DCM Renditefonds 23 seit dem verlustreichen Schlusspunkt – der Aktienübertragung – im Sommer 2012.

Die Ereignisse rund um den ex-Immobilienfonds DCM Renditefonds 23 hinterlassen einige Fragen. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete eine Interessengemeinschaft für Anleger der betroffenen DCM-Fonds, um diese vielen offenen Fragen klären zu können. Zum BeispiIm Rahmen der Interessengemeinschaft soll durch ein Expertengutachten Antworten auf diese Fragen gefunden werden. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für viele Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden und müssen nicht in hunderten Einzelprozessen geklärt werden.

 

Unabhängig zur einer Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des DCM Renditefonds 23 auch individuelle Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. Solche Ansprüche können sich wegen falscher Anlageberatung ergeben, wenn beispielsweise die geschlossenen Immobilienfonds seinerzeit als sichere Kapitalanlagen angepriesen wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft DCM Renditefonds

 

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