DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Auflösung des Dachfonds beschlossen

DWS ImmoFlex Vermögensmandat: Auflösung des Dachfonds beschlossen
26.11.2012335 Mal gelesen
Die Krise der offenen Immobilienfonds bringt den Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat zu Fall: Der Fonds wird aufgelöst und abgewickelt.

Ein weiterer Dachfonds muss wegen der Krise der offenen Immobilienfonds kapitulieren. Am 23.11.2012 gab das Management des DWS ImmoFlex Vermögensmandat bekannt, dass der Fonds aufgelöst wird. Ausschlaggebend war nach Angaben der Fondsverwaltung, dass keine realistische Perspektive gesehen wurde, eine nachhaltige Wiedereröffnung des DWS ImmoFlex Vermögensmandat zu ermöglichen.

 

Acht der neun Zielfonds befinden sich bereits in der Liquidation - zum Beispiel die offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, CS Euroreal, AXA Immoselect oder Morgan Stanley P2 Value. Am 21.11.2012 gab auch der letzte der Zielfonds dessen Aus bekannt: Auch der DEGI German Business wird aufgelöst und abgewickelt. Die Fondsverwaltung musste "der Tatsache ins Auge sehen, dass dadurch eine dauerhafte Wiedereröffnung des DWS ImmoFlex ausgeschlossen ist"

 

Im Frühjahr 2012 wurde Anteilsrücknahmen und -ausgabe ausgesetzt

 

Die Krise, welche die Zielfonds des DWS ImmoFlex heimsucht, hatte zuvor bereits dafür gesorgt, dass seit dem 30.03.2012 die Anteilsausgabe und -rücknahme ausgesetzt wurde. Damals stand die Entscheidung über die Zukunft bedeutende Zielfonds wie dem SEB Immoinvest oder dem CS Euroreal noch aus. Nach dem spektakulären Aus dieser beiden Fonds im Mai 2012, schwand die Hoffnung auf eine zeitnahe Wiedereröffnung weiter, bis schlussendlich die Konsequenz aus der Misere der Zielfonds gezogen wurde und das Aus des DWS ImmoFlex Vermögensmandat beschlossen wurde.

 

Die Verwaltung des Dachfonds DWS ImmoFlex Vermögensmandat wird zum 02.10.2013 gekündigt. Die Abwicklung ist bis April 2015 anberaumt, in deren Rahmen sollen halbjährlich die verfügbaren Abwicklungserlöse an die Anleger ausgekehrt werden. Eine erste Ausschüttung wird für das zweite Quartal 2013 in Aussicht gestellt. Eine erfreuliche Entwicklung für die Anleger ist die reduzierte Verwaltungsgebühr.

 

Was können Anleger, die sich nicht auf die Abwicklung einlassen möchten, unternehmen?

 

Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat, die nicht an der Abwicklung teilnehmen möchten, können Alternativen ins Auge fassen. Die Anteile des Dachfonds (ISIN: DE000DWS0N09; WKN: DWS0N0) können nach wie vor an der Börse verkauft werden, allerdings muss neben Verkaufsgebühren derzeit auch ein Handelspreis einkalkuliert werden, welcher sich bei etwas mehr als der Hälfte des (fiktiven) Rücknahmepreises bewegt. Eine Alternative zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Beteiligung am DWS ImmoFlex Vermögensmandat durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob die Anleger sich von ihren Anteilen am DWS ImmoFlex Vermögensmandat trennen können und im Gegenzug Schadensersatzansprüche geltend machen können.

 

Eine Schadensersatzforderung gegen Banken oder Anlageberater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung falsch beraten wurden. Vor der Investition mussten die Anleger beispielsweise über die verschiedenen Risiken, die einem Dachfonds innewohnen, aufgeklärt wurden. Zu diesen Risiken gehörte die Möglichkeit, dass der Fonds unbefristet schließen und auch aufgelöst werden kann. Daher war der DWS ImmoFlex Vermögensmandat auch nicht für Anleger geeignet, die jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Des Weiteren musste Anlegern ein Prospekt, in dem der DWS ImmoFlex Vermögensmandat detailliert beschrieben wird, übergeben werden.

 

Passierten bei der Anlageberatung Fehler, bestehen für die Anleger des DWS ImmoFlex Vermögensmandat Chancen, dass sie Schadensersatz verlangen können. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DWS ImmoFlex Vermögensmandat

 

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