König & Cie. Produktentanker-Fonds V: Insolvenz der beiden Tanker MT King Edgar und MT King Emerald

König & Cie. Produktentanker-Fonds V: Insolvenz der beiden Tanker MT King Edgar und MT King Emerald
20.11.2012431 Mal gelesen
Zwei Insolvenzen belasten den Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds V.

Das Jahr 2012 bescherte dem Schiffsfonds König & Cie. Produktentanker-Fonds V viel Ungemach: Schon im ersten Halbjahr 2012 spitzte sich die finanzielle Lage zu, da der Schiffsfonds nicht mehr allen Tilgungsverpflichtungen nachkommen konnte.  Da keine grundlegende Besserung eintrat, erfolgte Ende 2012 die Insolvenzanmeldung der beiden Fondsschiffe. Sowohl der Tanker MT King Edgar als auch der MT King Emerald sind zahlungsunfähig.

 

Für die Anleger ist die jetzige Situation besonders ungünstig, da zum einen noch fast ihr gesamter Investitionsbetrag in dem von Insolvenzen geplagten König & Cie. Produktentanker-Fonds V  befindlich ist und zum anderen aufgrund der Insolvenz beider Tanker dem Schiffsfonds keine weiteren Schiffe mehr verbleiben. Da Anleger in Insolvenzverfahren nicht die beste Position haben, um ihr investiertes Geld zu retten, stellt sich die Frage nach alternativen Ansätzen. Ansprüche auf Schadensersatz können den Anlegern weiterhelfen.

 

Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des König & Cie. Produktentanker-Fonds V entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. In der Vergangenheit kam es bei der Anlageberatung immer wieder zu Schadensersatz auslösenden Falschberatungen. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

Insolvenzrisiko wohnt jedem Schiffsfonds inne

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung König & Cie. Produktentanker-Fonds V als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Die Insolvenzanmeldung der Tanker MT King Edgar und MT King Emerald demonstriert dies. Daneben gibt es noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen

 

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