HCI Österreich V: Franken-Darlehen belastet den Immobilienfonds

15.11.2012 497 Mal gelesen
Die Anleger des Immobilienfonds HCI Österreich V müssen wegen des starken Schweizer Franken auf Ausschüttungen verzichten. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berät Anleger, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen

Die beiden in Wien und im Wiener Umland befindlichen Geschäftsimmobilien des HCI Österreich V sind voll vermietet, sodass es bei dem Immobilienfonds gut laufen müsste. Dennoch müssen die Anleger des Immobilienfonds bei der aktuellen Ausschüttung Abstriche machen. Die Schweizer-Franken-Kredite des HCI Österreich V belasten die Finanzen des Fonds. Einst wurden die Darlehen bei einem Kurs von 1,50 CHF je 1 Euro aufgenommen, während sich der Kurs heute bei der von der Schweiz festgelegten Untergrenze von 1,20 Franken je 1 Euro bewegt.

 

Diese Entwicklung zeigt auf, dass der Erfolg eines Immobilienfonds von vielen Faktoren abhängt und dass es keine "Erfolgsgarantie" gibt. Dennoch wurden geschlossene Immobilienfonds nicht selten als verlässliche oder gar sichere Kapitalanlagen angepriesen. Doch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung darf keine Kapitalanlage empfohlen werden, die nicht mit den Anlagezielen des Anlegers vereinbar ist.

 

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

 

Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Nach dem ersten Schritt, in welchem eine zum Anleger passende Kapitalanlage ausgesucht werden sollte, muss in einem zweiten Schritt diese detailliert vorgestellt werden. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. So musste den Anlegern erläutert werden, welche Risiken einem geschlossenen Immobilienfonds wie dem HCI Österreich V innewohnen.

 

Neben jenen Risiken, die jedem geschlossenen Immobilienfonds innewohnen, wie zum Beispiel das Insolvenzrisiko, müssen auch die speziellen Risiken des HCI Österreich V erläutert werden. Dass es solche gibt, zeigt das sich aktuell realisierende Wechselkursrisiko. Zu den weiteren Pflichten einer Anlageberatung gehört die rechtzeitige Übergabe des vollständigen Verkaufsprospekts sowie eine zutreffende Aufklärung über Provisionen.

 

10 Jahre nach der Zeichnung droht Verjährung

 

Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt. Anleger des HCI Österreich V, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche verjähren können und nur 10 Jahre nach der Zeichnung erfolgreich durchgesetzt werden können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Geschlossene Immobilienfonds

 

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