Atlantic MS Jacky Rickmers: Schiffsfonds meldete Insolvenz an

Atlantic MS Jacky Rickmers: Schiffsfonds meldete Insolvenz an
14.11.2012384 Mal gelesen
Die Schiffsbeteiligung Atlantic MS Jacky Rickmers ist insolvent. Am 12.11.2012 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Welche Alternativen zu einer Teilnahme am Insolvenzverfahren gibt es für Anleger?

Die Anzahl der Schiffs(fonds)insolvenzen steigt im Herbst 2012 rasant an. Auch der Schiffsfonds Atlantic MS Jacky Rickmers zählt seit dem 12.11.2012 zu den Insolvenzfällen des Jahres 2012. Für die Anleger bietet das jetzt anstehende Insolvenzverfahren wenig Anlass zur Hoffnung auf eine vollständige Rettung ihres noch in dem Fonds befindlichen Geldes. Die Hypothekendarlehen und ähnliche Schulden des Fonds Atlantic MS Jacky Rickmers werden vorrangig vor den Forderungen der Anleger bedient. Gibt es für die Anleger der Schiffsbeteiligung alternative Ansätze um das investierte Geld zu retten? Ansprüche auf Schadensersatz können den Anlegern weiterhelfen.

 

Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des Atlantic MS Jacky Rickmers entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde umfassende Risikoaufklärung bei Beratungsgespräch geleistet?

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Atlantic MS Jacky Rickmers als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Die Pleite des Fondsschiffs und deren Konsequenzen unterstreichen dies. Daneben gibt es noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Auch der Emissionsprospekt muss gewissen Mindeststandards genügen und muss weiterhin den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein.

 

Da Anlageberatungen nicht in allen Fällen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beratung gerecht werden, kann die Überprüfung den Weg für Schadensersatzansprüche ebnen. Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Jacky Rickmers, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche von Schiffsfonds-Anlegern

 

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