Fondshaus Hamburg Fonds Nr. 31 MS Caria: Insolvenz angemeldet

Fondshaus Hamburg Fonds Nr. 31 MS Caria: Insolvenz angemeldet
08.11.2012298 Mal gelesen
Der Schiffsfonds FHH Nr. 21 musste den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Wie können Anleger des zahlungsunfähigen Schiffsfonds sich gegen mögliche Verluste wappnen?

Seit dem  06.11.2012 gehört der 2005 vom Fondshaus Hamburg aufgelegte Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 31 MS Caria zu der langen Liste der Schiffs(fonds)insolvenzen des Jahres 2012. Das Geld der Anleger ist noch zu über 80 % in dem FHH Fonds Nr. 31 MS Caria gebunden - kein besonders glücklicher Umstand angesichts der oft nur geringen Chancen der Anleger, ihr Geld durch ein Insolvenzverfahren retten zu können. Gibt es für die Anleger des FHH Fonds Nr. 21 MS Caria alternative Ansätze um das investierte Geld zu retten? Ansprüche auf Schadensersatz können den Anlegern weiterhelfen.

 

Schadensersatzansprüche können sich aus falscher Anlageberatung ergeben. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des FHH Fonds Nr. 31 MS Caria entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

Anlageberatung als Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 31 MS Caria als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Die Pleite des Fondsschiffs und deren Konsequenzen unterstreichen dies. Daneben gibt es noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen.

 

Da Anlageberatungen nicht in allen Fällen den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beratung gerecht werden, kann die Überprüfung den Weg für Schadensersatzansprüche ebnen. Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 31 MS Caria, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Rechtsansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

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