CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte: Wie wird es im Dezember 2012 weitergehen?

CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte: Wie wird es im Dezember 2012 weitergehen?
30.10.2012487 Mal gelesen
Die Neuvercharterung des Containerschiffs des CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte steht im Dezember 2012 an. Von den künftigen Charterraten hängt die weitere Entwicklung des Schiffsfonds ab.

Es gibt günstigere Zeitpunkte für das Ende eines Festchartervertrags als das Jahr 2012. Die Laufzeit des bisherigen Chartervertrags des Panamax-Containerschiffs MS Gabriel Schulte (Chartername: MS Cape Moreton) endet aber im Dezember 2012, sodass das Management des CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte sich wohl oder übel mit der Weitervercharterung auseinandersetzen muss. Die Befürchtung der Fondsverwaltung, dass die Verlängerungsoption oder ein neuer Chartervertrag nicht auf demselben Level wie der alte Chartervertrag liegen wird, ist angesichts der Schifffahrtskrise, die das Charterratenniveau in den Keller drückte, berechtigt.

 

Welche Konditionen wird der kommende Chartervertrag vorsehen?

 

Um möglichen Entwicklungen vorzubeugen und um die Liquidität des CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte zu sichern, behielt das Management des Schiffsfonds die zweite Ausschüttung des Jahres 2011 ein. Diese Unsicherheit bezüglich der künftigen Entwicklung des CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte zeigt, dass Schiffsfonds keine unter allen Umständen verlässlichen Kapitalanlagen sind. Vor branchenweiten Problemen wie der Schifffahrtskrise sind auch Schiffsfonds nicht gefeit. Insofern wird auch mit Spannung zu beobachten sein, wie sich die Eröffnung des neuen Panamakanals (voraussichtlich) 2015 auf die Klasse der Panamax-Schiffe auswirken wird.

  

Anleger des Schiffsfonds, die Zweifel haben, ob die Beteiligung an dem Schiffsfonds "das Richtige" war, können sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob es zu einer Falschberatung vor der Investition in den Fonds CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte kam.

 

Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

 

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatz

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds CFB-Fonds Nr. 162 MS Gabriel Schulte.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu