HansaInvest HANSAimmobilia: Erster Schritt der Auflösung des offenen Immobilienfonds vollzogen

HansaInvest HANSAimmobilia: Erster Schritt der Auflösung des offenen Immobilienfonds vollzogen
26.10.2012394 Mal gelesen
Bei dem offenen Immobilienfonds HANSAimmobilia wurde Anfang Oktober 2012 die Anteilsrücknahme eingestellt, da der Fonds im kommenden Jahr aufgelöst wird. Anleger des Fonds können prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Der erste Schritt des kommenden Aus des Fonds HANSAimmobilia von HansaInvest ist vollzogen. Die Anleger des offenen Immobilienfonds können seit Anfang Oktober 2012 keine Anteile mehr zurückgeben. Entnahmepläne werden nun ebenfalls nicht mehr bedient. In einem halben Jahr - im April 2013 - wird die Kündigung der Verwaltung wirksam und der HansaInvest HANSAimmobilia wird endgültig aufgelöst.

 

An die Auflösung im April 2013 schließt die Abwicklung des HansaInvest HANSAimmobilia an. In deren Rahmen werden die Immobilien des 1988 gestarteten Fonds (WKN: 981770; ISIN: DE0009817700) veräußert und die Erlöse dieser Verkäufe an die Anleger ausgeschüttet. Bei der Liquidation des HansaInvest HANSAimmobilia gibt es jedoch eine Besonderheit: HansaInvest will mit Hilfe eines Besserungsscheins dafür sorgen, dass die Immobilien des Fonds zumindest mit jenem Wert in die Abwicklung eingehen, der am 05.04.2013 gutachterlich festgestellt wurden. Die Fondsgesellschaft befürchtet auch, dass es angesichts teilweise hoher Leerstände zu Abwertungen kommen kann.

 

Neben dem neuen Weg, der bei der Abwicklung des HansaInvest HANSAimmobilia beschritten werden wird, können Anleger des offenen Immobilienfonds auch ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, wie erfolgreich Anleger auf Schadensersatz klagen können. Wurden Anleger bei der Anlageberatung falsch beraten, bestehen gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können und sich von ihren Anteilen an dem offenen Immobilienfonds trennen können. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen Falschberatung zusprechen.

 

Falsche Anlageberatung löst Schadensersatzansprüche aus

 

Eine Schadensersatzforderung gegen Banken oder Berater kann beispielsweise dann bestehen, wenn die Anleger bei der Anlageberatung nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, die mit einer Investition in einen offenen Immobilienfonds einhergehen. So war es notwendig, Anleger über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme und die Verlustrisiken zu informieren. Darüber hinaus musste Anlegern erläutert werden, wie ein offener Immobilienfonds funktioniert. Ein stets brisante Problematik sind Vermittlungsprovisionen für Berater.  Auch musste Anlegern ein Prospekt, in dem der HansaInvest HANSAimmobilia beschrieben wird, übergeben werden. Angesichts dieser umfangreichen Beratungspflichten sind unzureichende Beratungsgespräche, die Schadensersatzansprüche auslösen, keine Seltenheit. Anleger, die wissen möchten, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Offene Immobilienfonds

 

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