Prorendita 1: Wie konnte der Lebensversicherungsfonds in seine heutige Situation geraten?

Prorendita 1: Wie konnte der Lebensversicherungsfonds in seine heutige Situation geraten?
25.10.2012205 Mal gelesen
Die wirtschaftliche Lage der Prorendita Britische Leben-Fonds ist alles andere als gut. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft soll geprüft werden, ob bei den Prorendita-Fonds grundlegende „Fehler“ vorhanden sind

Eine Erfolgsgeschichte ist die Entwicklung des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 wahrlich nicht. Auch den anderen 4 Prorendita Britische Leben-Lebensversicherungsfonds geht es in wirtschaftlicher Hinsicht alles andere als gut. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Beteiligung an den Prorendita-Fonds den Anlegern am Ende finanzielle Verluste bescheren wird, ist nicht gering. Daher stellt sich die Frage, was bei dem Prorendita 1 und den vier Schwesterfonds schiefgelaufen ist.

 

Da die Klärung solch komplexer Themen eine umfangreiche Aufgabe ist, bietet es sich an, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 sich zusammenschließen. Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

 

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden.

 

Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 können zusätzlich erwägen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 1 trennen können und Schadensersatz verlangen können. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Prorendita Lebensversicherungsfonds

 

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