HCI Shipping Opportunity: Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

HCI Shipping Opportunity: Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
10.10.2012256 Mal gelesen
Nicht jedes Anlageberatungsgespräch vermittelte Anlegern ein realistisches Bild ihrer Kapitalanlage. Im Fall einer Falschberatung bestehen Schadensersatzansprüche.

Bei dem 2009 von der HCI Capital AG emittierten Schiffsfonds HCI Shipping Opportunity handelt es sich um einen Blind-Pool-Fonds, da die Investitionsobjekte nicht im Vorhinein festgelegt wurden. Derzeit beteiligt sich der Schiffsfonds an nur einem einzigen Containerschiff, der MS Hammonica Baltica. Deren wirtschaftliche Entwicklung und jene eventueller weiterer Schiffsbeteiligungen sind bestimmend für die künftigen Ausschüttungen. Unabhängig hiervon bestehen bei allen Schiffsfonds Risiken, über die Anleger vor der Investition in den HCI Shipping Opportunity aufgeklärt werden mussten. Diese Aufklärung musste im Rahmen eines zweistufigen Anlageberatungsgesprächs erfolgen.

 

Anleger- und anlagegerechte Beratung

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese in einem ersten Schritt den Wünschen des Anlegers entsprechen. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Shipping Opportunity als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine solche Sicherheit bieten können. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, das Blind-Pool-Risiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen.

 

Pflichtverletzungen führen zu Schadensersatz

 

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Opportunity, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des HCI Shipping Opportunity können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und so ihre individuellen Rechte und Ansprüche ausloten lassen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Rechtansprüche der Anleger eines Schiffsfonds

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.schiffsfonds.eu