MPC MS Santa Leopolda – Schiffsfonds-Anlegern steht bei falscher Anlageberatung Schadensersatz zu

MPC MS Santa Leopolda – Schiffsfonds-Anlegern steht bei falscher Anlageberatung Schadensersatz zu
09.10.2012330 Mal gelesen
Wurden Anleger des Schiffsfonds MPC MS Santa Leopolda bei ihrem Anlageberatungsgespräch im Unklaren über die Risiken eines Schiffsfonds gelassen oder wurde ihnen der Fonds als sichere Kapitalanlage angepriesen, stehen Schadensersatzansprüche im Raum.

Der Schiffsfonds MPC MS Santa Leopolda wurde im Jahr 2005 aufgelegt und investiert in ein gleichnamiges Containerschiff. Die Anleger des Fonds haben unter einem bei Schiffsfonds weit verbreiteten Phänomen zu leiden: Ausfallenden Ausschüttungen. So mussten die Anleger des MPC MS Santa Leopolda bereits mehrfach verzichten. Dies zeigt, dass Schiffsfonds keine verlässlichen Kapitalanlagen sind. Wurde Anlegern der Schiffsfonds MPC MS Santa Leopolda als sichere Anlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Schiffsfonds sind Unternehmen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken darf eine sichere Kapitalanlage aber nicht aufweisen.

 

Darüberhinaus bestehen diverse weitere Risiken, auf die die Anleger vor der Investition in den Schiffsfonds MPC MS Santa Leopolda hingewiesen werden mussten, wie zum Beispiel die Risiken, die sich aus dem Betrieb eines Schiffs ergeben. Auch aus den Yen-Krediten des MPC MS Santa Leopolda können sich Probleme ergeben, zum Beispiel wegen des Wechselkurses. Der Schiffsfonds nahme die Kredite bei einem Kurs von 127 Yen je Euro auf, während der jetzige Kurs bei ca. 100 Yen je Euro liegt, was die Rückzahlung des Kredits verteuert.  Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber. Über die Risikoaufklärung hinaus bestehen noch weitere Pflichten, um Anleger ordnungsgemäß über eine Kapitalanlage aufzuklären.

 

Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

 

Für Anleger des Schiffsfonds MPC MS Santa Leopolda, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC MS Santa Leopolda sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger beachten allerdings beachten, dass es hinsichtlich Schadensersatzansprüchen neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt. Diese läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger des MPC MS Santa Leopolda Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten von Schiffsfonds-Anlegern

 

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