MPC Rio T-Serie: Rechte und Ansprüche falsch beratener Anleger des Schiffsfonds

MPC Rio T-Serie: Rechte und Ansprüche falsch beratener Anleger des Schiffsfonds
08.10.2012337 Mal gelesen
Die Schiffsfonds, an denen sich der Dachfonds MPC Rio T-Serie beteiligt kranken an Problemen wie ausfallenden Ausschüttungen. Welche Rechte und Ansprüche können die Anleger des MPC Rio T-Serie geltend machen? Bei falscher Anlageberatung kann beispielsweise Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Schiffsfonds, an denen sich der Dachfonds MPC Rio T-Serie beteiligt, sind durch mehr als Namen, die mit "Rio T" beginnen, verbunden. Die MPC-Fondsschiffe MS Rio Taku, MS Rio Thompson, MS Rio Teslin und MS Rio Thelon haben auch mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Ein weiteres gemeinsames Kennzeichen der Schiffsfonds, in die der MPC Rio T-Serie investiert, sind deren ausfallende Ausschüttungen. Welche Rechte stehen den Anlegern des MPC Rio T-Serie zu? Eine Möglichkeit ist die Überprüfung der Anlageberatung auf schadensersatzauslösende Fehler.

 

Wurde Anlegern die Investition in den Schiffsfonds MPC Rio T-Serie als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Dennoch wurden Schiffsbeteiligungen in der Vergangenheit immer wieder auch auf Sicherheit bedachten Anlegern empfohlen. Dabei handelt es sich bei Schiffsfonds um Unternehmensbeteiligungen mit sämtlichen damit einhergehenden Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Solche Risiken sind aber nicht mit dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder einer Altersvorsorge zu vereinbaren.

 

Yen-Kredite bei den Zielfonds

 

Ein weiteres Risiko sind Fremdwährungskredite, wie sie die Zielfonds des MPC Rio T-Serie aufnahmen, konkret Kredite in japanischen Yen. Die Schiffsfonds nahmen die Kredite bei einem Kurs zwischen 129 und 135 Yen je Euro auf. Im Zuge der Finanzkrise erstarkte der Yen jedoch, und der jetzige Kurs liegt bei ca. 100 Yen je Euro. Dies verteuert die Rückzahlung des Yen-Kredits. Doch eine zutreffende und umfassende Risikoaufklärung ist nicht die einzige Pflicht bei einer Anlageberatung. Diese muss anleger- und anlagegerecht sein. Um dies zu erreichen, muss eine Anlageberatung in zwei Schritten ablaufen.

 

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zunächst zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, stellt sich die Frage nach einer ordnungsgemäßen Aufklärung der Anleger hierüber.

 

Für Anleger des Schiffsfonds MPC Rio T-Serie, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des MPC Rio T-Serie sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Anleger beachten allerdings beachten, dass es hinsichtlich Schadensersatzansprüchen neben der zehnjährigen Höchstverjährungsfrist auch eine kürzere, dreijährige Frist gibt. Diese läuft ab dem Zeitpunkt, an dem die Anleger des MPC Rio T-Serie Bescheid wussten, dass sie falsch beraten wurden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite über die Klagemöglichkeiten der Anleger eines Schiffsfonds

 

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